Naturparkschule Prieros im Naturpark Dahme-Heideseen

Für Eltern

Mitwirkungsgremien

Wer an unserer Schule mitentscheidet, und wie Sie dazugehören. Die sechs Gremien, ihre Aufgaben und was vertraulich bleibt.

Kinder in grünen Naturpark-Entdecker-Westen gehen hintereinander einen Waldweg entlang

An unserer Schule wird nicht über die Köpfe hinweg entschieden. Das Brandenburgische Schulgesetz sieht dafür feste Gremien vor, in denen Eltern, Lehrkräfte und Kinder mitreden. Hier steht, welche das sind, was sie entscheiden und wie Sie hineinkommen.

Schulkonferenz

Das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Hier sitzen alle zusammen: die Schulleiterin, Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Kinder ab Jahrgangsstufe 4.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet die wichtigen Angelegenheiten der Schule. Dazu gehören unter anderem:

  • die Haus- und Pausenordnung,
  • der tägliche Unterrichtsbeginn und die freien Ferientage,
  • die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben,
  • außerunterrichtliche Veranstaltungen, also zum Beispiel Feste und Projekte,
  • die Grundsätze der Zusammenarbeit von Eltern, Kindern und Lehrkräften,
  • das Schulprogramm und seine Fortschreibung,
  • die Verteilung der Mittel, über die die Schule selbst entscheiden darf.

Die Kinder unserer Schule nehmen mit beratender Stimme teil. Das ist an einer Grundschule so vorgesehen: Sie reden mit, stimmen aber nicht ab.

Rechtsgrundlage: § 90 und § 91 Brandenburgisches Schulgesetz.

Elternkonferenz

Alle Elternsprecherinnen und Elternsprecher der Schule bilden zusammen die Elternkonferenz. Sie vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schule.

Die Elternkonferenz wählt außerdem die Eltern, die in der Schulkonferenz und in den Fachkonferenzen sitzen. Wer also dort mitreden möchte, meldet sich bei seiner Elternsprecherin oder seinem Elternsprecher.

Rechtsgrundlage: § 82 Brandenburgisches Schulgesetz.

Fachkonferenzen

Für jedes Fach gibt es eine Fachkonferenz. Dort sitzen die Lehrkräfte, die das Fach unterrichten, und je zwei Eltern, die von der Elternkonferenz gewählt werden. Die Eltern sind beratende Mitglieder: Sie reden mit, stimmen aber nicht ab.

Unterschätzen Sie diese Gremien nicht. Die Fachkonferenz entscheidet unter anderem über:

  • welche Schulbücher und Lernmittel eingeführt werden,
  • wie die Lernentwicklung beobachtet und die Leistung bewertet wird,
  • wie viele Klassenarbeiten geschrieben werden und wie lange sie dauern,
  • Fortbildungen der Lehrkräfte in dem Fach,
  • fächerverbindenden Unterricht und Vorhaben zur Qualität des Unterrichts.

Jede Fachkonferenz berät mindestens zweimal im Schuljahr.

Diese Fachkonferenzen gibt es bei uns

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Sachkunde, Naturwissenschaften, LER und Gesellschaftswissenschaften
  • Sport
  • Kunst, Musik und WAT

Wer welche Fachkonferenz leitet, steht auf der Seite Team.

Machen Sie mit

In jeder Fachkonferenz sind zwei Plätze für Eltern frei. Gewählt wird in der Elternkonferenz zu Beginn des Schuljahres. In der Vergangenheit blieben einzelne Plätze unbesetzt, weil sich niemand gemeldet hat. Wenn Sie ein Fach besonders interessiert, oder wenn Sie beruflich etwas mitbringen, das dazu passt: Sagen Sie es Ihrer Elternsprecherin oder Ihrem Elternsprecher.

Es kostet zwei Termine im Schuljahr. Dafür sitzen Sie an der Stelle, an der über Bücher, Klassenarbeiten und Bewertung gesprochen wird.

Rechtsgrundlage: § 87 Brandenburgisches Schulgesetz.

Schülerkonferenz

Jede Klasse wählt zwei Klassensprecherinnen oder Klassensprecher. Sie vertreten die Kinder in allen Fragen, die Schule und Unterricht betreffen. Bei uns wird ab Klasse 3 gewählt. Stimmberechtigt sind nach dem Schulgesetz die Klassensprecher ab Klasse 4, die Kinder aus den 3. Klassen sind als Gäste dabei.

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher unserer Schule treffen sich mindestens zweimal im Schuljahr. Bei uns heißt das die Schülersprechersitzung. Aus ihrer Mitte wählen sie die Kinder, die in der Schulkonferenz mitreden.

Für die Vorbereitung und die Teilnahme an den Sitzungen werden die Kinder vom Unterricht freigestellt, in der Regel zwei Stunden im Schulmonat. Und jede Klasse darf im Unterricht mindestens eine Stunde im Schulmonat über ihre eigenen Anliegen beraten.

Rechtsgrundlage: § 83 Brandenburgisches Schulgesetz. Eine Konferenz der Schülerinnen und Schüler nach § 84 gibt es nur an weiterführenden Schulen; an einer Grundschule ist das Treffen der Klassensprecher an ihre Stelle getreten.

Elternversammlungen

Die Elternversammlung ist das Treffen der Eltern einer Klasse. Dort tauschen Sie sich über alles aus, was die Klasse betrifft, und dort werden die Elternsprecherinnen und Elternsprecher gewählt.

  • Sie findet mindestens dreimal im Schuljahr statt.
  • Eingeladen wird von den Elternsprecherinnen und Elternsprechern, in Absprache mit der Klassenleitung.
  • Gewählt werden zwei Elternsprecherinnen oder Elternsprecher.
  • Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher nehmen beratend teil.

Die Termine stehen bei uns im Kalender, und dieser Eintrag gilt als Einladung. Zur ersten Elternversammlung bekommen Sie zusätzlich eine Einladung von Ihrer Elternsprecherin oder Ihrem Elternsprecher. Vor der Einschulung gibt es zusätzlich die nullte Elternversammlung, kurz vor den Sommerferien.

Was Elternsprecher tun

Die gewählten Elternsprecherinnen und Elternsprecher sind die erste Adresse für Eltern, wenn es in der Klasse ein Problem gibt, das nicht zwischen Ihnen und der Lehrkraft allein zu klären ist. Sie vertreten die Interessen der Eltern und sitzen in zwei Gremien mit: in der Klassenkonferenz Ihrer Klasse und in der Elternkonferenz der Schule.

Das Amt kostet nicht viel Zeit und hilft der Klasse sehr. Wenn Sie überlegen, ob Sie kandidieren: Fragen Sie die Klassenleitung, sie erklärt Ihnen, was dazugehört.

Rechtsgrundlage: § 81 Brandenburgisches Schulgesetz.

Klassenkonferenzen

Alle Lehrkräfte, die regelmäßig in der Klasse unterrichten, mit der Klassenleitung als Vorsitz. Die Klassenkonferenz berät und beschließt über alle Fragen des Unterrichts und der Erziehung in der Klasse. Sie entscheidet insbesondere über Zeugnisse, Versetzung und die Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten.

Die Eltern- und die Klassensprecher nehmen beratend teil: Sie haben Rederecht, aber kein Stimmrecht.

Rechtsgrundlage: § 88 Brandenburgisches Schulgesetz.

Wichtig: Was in den Gremien besprochen wird, bleibt dort

Wer in einem Gremium mitarbeitet, erfährt Dinge über andere Familien, über Kinder und über Beschäftigte der Schule. Damit muss sorgsam umgegangen werden, und das ist keine Höflichkeit, sondern Gesetz.

Das Gesetz sagt es so: Angelegenheiten, die einzelne Schülerinnen oder Schüler, deren Eltern, Lehrkräfte oder sonstiges Schulpersonal betreffen, unterliegen der Vertraulichkeit. Wer sein Wissen aus der Arbeit eines Gremiums unbefugt weitergibt, kann von dem Gremium mit einer Mehrheit von zwei Dritteln von der weiteren Mitarbeit ausgeschlossen werden. Das steht in § 75 Absatz 8 Brandenburgisches Schulgesetz. Die Sitzungen selbst sind in der Regel nicht öffentlich (§ 76 Absatz 1).

Was das im Alltag bedeutet:

  • Beschlüsse dürfen Sie weitergeben. Was das Gremium entschieden hat, sollen alle Eltern erfahren. Dafür sind Sie gewählt.
  • Namen und Einzelfälle dürfen Sie nicht weitergeben. Wenn in einer Versammlung über ein einzelnes Kind, eine einzelne Familie oder eine einzelne Lehrkraft gesprochen wurde, bleibt das im Raum.
  • Ein Protokoll ist kein Rundbrief. Bitte stellen Sie Protokolle nicht in Klassenchats, in soziale Netzwerke oder auf Internetseiten und schicken Sie sie nicht an Dritte weiter. Auch nicht als Foto.
  • Im Zweifel fragen. Ein kurzer Anruf im Sekretariat ist einfacher, als etwas zurückzuholen, das einmal draußen ist.

Aus demselben Grund stehen die Protokolle unserer Gremien nicht auf dieser Website. Wer ein Protokoll braucht, bekommt es über die Elternsprecherin oder den Elternsprecher der Klasse, über die Klassenleitung oder im Sekretariat.

Die Belehrung zum Unterschreiben

Zu Beginn jedes Schuljahres werden die Mitglieder der Gremien in ihrer Versammlung oder Konferenz noch einmal belehrt und unterschreiben das. Damit das Blatt nicht jedes Mal gesucht werden muss, liegt es hier zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Es steht auch unter Elternbriefe und Downloads.

Zum Nachlesen

Mitwirkung in der Schule (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)

Teil 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes: Mitwirkungsrechte in der Schule

Zum Herunterladen