Naturparkschule Prieros im Naturpark Dahme-Heideseen

Für Eltern

Übergang in Klasse 7

Nach der 6. Klasse wechselt Ihr Kind auf eine weiterführende Schule. Das Verfahren dafür heißt Ü7 und ist für alle Schulen in Brandenburg gleich geregelt.

Diese Seite ist für die Eltern unserer 6. Klassen. Das Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7, kurz Ü7, ist für alle Schulen in Brandenburg gleich geregelt. Wir begleiten Sie dabei.

So läuft es ab

  • Laufbahngespräch: Die Klassenleitung der 6. Klasse spricht mit Ihnen persönlich über Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen Ihres Kindes. Grundlage ist ein Entwurf des Grundschulgutachtens.
  • Grundschulgutachten und Halbjahreszeugnis: Beides bekommen Sie von uns, zusammen mit den Anmeldeunterlagen. Das Halbjahreszeugnis der 6. Klasse ist die wichtigste Grundlage des Aufnahmeverfahrens.
  • Anmeldung an der weiterführenden Schule: Die Anmeldeunterlagen geben Sie wieder bei uns in der Grundschule ab. Die genauen Termine legt das Ministerium jedes Jahr neu fest, wir geben sie rechtzeitig weiter und tragen sie in die Termine ein.
  • Eignungsprüfung (Probeunterricht): Nur in bestimmten Fällen nötig. Sie findet an einem Tag statt und umfasst Deutsch und Mathematik.

Zum Nachlesen

Übergang in die Sekundarstufe I (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)

Informationen für Eltern zum Ü7-Verfahren (PDF des Ministeriums)

Die Folien, die Sie auf der Elternversammlung sehen, stehen unten zum Herunterladen. Darin sind alle Schritte, die Schulformen und die Aufnahmekriterien erklärt.

Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie die Klassenleitung oder die Schulleitung. Dafür ist das Laufbahngespräch da.

Wechsel schon nach Klasse 4?

Besonders leistungsstarke Kinder können bereits nach der 4. Klasse an eine Leistungs- und Begabungsklasse wechseln. Das ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Fristen und heißt Ü5. Alles dazu steht auf der Seite Leistungs- und Begabungsklassen (Ü5).

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