Naturparkschule Prieros im Naturpark Dahme-Heideseen

Für Eltern

Schul-ABC

Von A bis Z: unsere Angebote, Projekte und Wettbewerbe, dazu die Wörter, die in Elternbriefen, auf Zeugnissen und auf dieser Website vorkommen.

Kinder in grünen Naturpark-Entdecker-Westen gehen hintereinander einen Waldweg entlang

Schule bringt jeden Tag kleine Fragen mit sich: Wann muss mein Kind da sein? Wie melde ich es krank? An wen wende ich mich bei einem Problem? Wie lange dürfen Hausaufgaben dauern? Hier stehen die Antworten, dazu unsere Projekte und Wettbewerbe und die Begriffe, die Ihnen bei uns begegnen. Die Dokumente dazu finden Sie ganz unten zum Herunterladen. Fehlt etwas? Sagen Sie uns Bescheid, dann nehmen wir es auf.

Dieses ABC ersetzt keine persönliche Absprache und keine aktuelle Mitteilung der Schule. Wenn sich etwas ändert, gilt das Neuere.

Schnell gefunden

Die Dinge, die im Alltag schnell geklärt sein müssen:

  • Mein Kind ist krank. Bis 7:30 Uhr im Sekretariat melden, am einfachsten über Krankmeldung. Danach brauchen wir eine kurze schriftliche Entschuldigung.
  • Wann muss mein Kind da sein? Einlass ab 7:20 Uhr, um 7:40 Uhr im Klassenraum, Unterrichtsbeginn 7:50 Uhr.
  • Mein Kind soll freigestellt werden. Rechtzeitig schriftlich beantragen: bis zu drei Tage bei der Klassenleitung, darüber hinaus bei der Schulleitung. Formular unter Downloads.
  • Ich möchte mit einer Lehrkraft sprechen. Bitte einen Termin vereinbaren, nicht zwischen Tür und Angel vor dem Unterricht.
  • Es gibt ein Problem oder einen Konflikt. Zuerst mit der beteiligten Lehrkraft oder der Klassenleitung, danach Elternvertretung und Schulleitung. Beim Kinderschutz darf dieser Weg übersprungen werden.
  • Fahrkarte und Schülerbeförderung. Zuständig ist der Landkreis Dahme-Spreewald, nicht die Schule.
  • Wo stehen die aktuellen Infos? Termine, Stundenpläne, Vertretungsplan, Materiallisten und Konzepte auf dieser Website.

Antolin

Ein Programm zur Leseförderung im Internet. Hat ein Kind ein Buch gelesen, das bei Antolin gelistet ist, meldet es sich in seinem eigenen Konto an und beantwortet fünf bis fünfzehn Fragen dazu. Richtige Antworten geben Pluspunkte, falsche Minuspunkte. Die Fragen setzen voraus, dass wirklich gelesen wurde.
Zur Antolin-Homepage

Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften ergänzen den Unterricht und geben Raum für besondere Interessen. Welche Angebote es gibt, kann sich von Schuljahr zu Schuljahr ändern. Neben Lehrkräften und Hort machen auch Eltern, Vereine und Partner aus der Region mit. Die aktuellen AGs, Zeiten und Bedingungen geben wir gesondert bekannt.

Archiv

Ältere Beiträge verschwinden nach einem Jahr aus den Neuigkeiten und stehen dann unter Neuigkeiten, Archiv. Nichts geht verloren.

Aufsicht

Die Schule beaufsichtigt Ihr Kind während des Unterrichts, in den Pausen, bei schulischen Veranstaltungen und in festgelegten Zeiten davor und danach. Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gibt es nach Unterrichtsschluss eine Busaufsicht, bis der Bus da ist, in der Regel von 12:15 bis 14:45 Uhr.

Der Schulweg selbst gehört nicht zur schulischen Aufsicht. Auf dem direkten Schulweg ist Ihr Kind aber gesetzlich unfallversichert, siehe das Stichwort Schulweg und Unfallversicherung weiter unten.

Beurlaubung

Wenn Ihr Kind aus einem besonderen Grund nicht am Unterricht teilnimmt und Sie das vorher wissen, zum Beispiel wegen einer Familienfeier. Das muss schriftlich beantragt werden, das Formular finden Sie unter Downloads. Bis zu drei Unterrichtstage im Schuljahr entscheidet die Klassenlehrkraft, darüber die Schulleitung. Urlaubsreisen sind ausdrücklich kein Grund.

Big Challenge

Ein großer spielerischer Englischwettbewerb für die Klassen 3 bis 9, jedes Jahr im Frühjahr, mit über 250.000 Teilnehmenden in Deutschland. Die Kinder testen ihr Englisch, können Preise gewinnen und bekommen ein Teilnahmezertifikat. Es gibt dazu eine kostenlose App zum Üben.
Zur Homepage The Big Challenge

Buskinder

Kinder, die mit dem Schulbus kommen. Sie werden nach dem Unterricht auf dem Schulhof betreut, bis der Bus da ist.

Datenschutz, Fotos und Videos

Persönliche Daten von Kindern und Familien verarbeiten wir nur, soweit es nötig ist. Einwilligungen, zum Beispiel für Veröffentlichungen, holen wir gesondert ein. Auf dieser Website stehen nur Fotos von Kindern, für die uns eine Einwilligung vorliegt.

Das Blatt dafür ist die **Einwilligung in Fotos und Videos**. Sie kreuzen jeden Zweck einzeln an: Website, Presse, Schülerzeitung, Jahrbuch, Foto-Sammlung. Was Sie ankreuzen, gilt auch über die Schulzeit hinaus. Widerrufen können Sie jederzeit, ein formloser Hinweis ans Sekretariat genügt. Wenn Sie nicht zustimmen, entsteht Ihrem Kind kein Nachteil: Es nimmt an Unterricht, Festen und Fahrten genauso teil.

Namen veröffentlichen wir nicht. Zu einem Bild steht bei uns nie der Name eines Kindes, auch nicht der Vorname.

Für die Kinder gilt auf dem Schulgelände: **Fotos und Videos sind nach der Hausordnung nicht erlaubt.** Das schützt die Privatsphäre aller und den ruhigen Schulalltag. Mehr steht in der Datenschutzerklärung.

Distanzlernen

Für den Fall, dass Unterricht in der Schule zeitweise nicht möglich ist, hat die Schule ein Distanzlernkonzept. Wie es im Einzelfall abläuft, sagen Ihnen dann die Schule und die Klassenleitung. Bitte richten Sie sich im Ernstfall nach den aktuellen Mitteilungen, alte Pandemie-Regeln sind kein Maßstab mehr.

Einschulung

Am letzten Samstag der Sommerferien werden die Schulanfänger feierlich aufgenommen, immer um 11:00 Uhr. Dabei sind die Klassenlehrkräfte, die Horterzieherinnen und die Schulleitung. Das Programm gestaltet traditionell die 1. Klasse mit ihrer Klassenlehrkraft. Alles zur Anmeldung steht unter Einschulung und Lernanfänger.

Elterngespräch

Wenn Sie etwas besprechen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Lehrkraft, um die es geht. Vor Unterrichtsbeginn finden ohne Termin keine Elterngespräche statt, diese Zeit gehört der Vorbereitung und den Kindern.

Für ein schwieriges Thema ist ein persönliches Gespräch fast immer besser als eine lange Mail. Schreiben Sie kurz, worum es geht, und bitten Sie um einen Termin.

Elternkonferenz

Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher aller Klassen bilden zusammen die Elternkonferenz. Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule (§ 82 Brandenburgisches Schulgesetz). Mehr auf der Seite Mitreden und mitbestimmen.

Elternpasswort

Ein gemeinsames Passwort für alle Familien unserer Schule. Damit sehen Sie den Vertretungsplan, die Stundenpläne und die Termine, die nur für Eltern gedacht sind. Sie geben es einmal ein, danach merkt sich Ihr Gerät das. Das Passwort bekommen Sie über die Klassenleitung.

Elternversammlung

Das Treffen der Eltern einer Klasse. Sie findet mindestens dreimal im Schuljahr statt, eingeladen wird von den Elternsprecherinnen und Elternsprechern in Absprache mit der Klassenleitung. Dort werden auch die zwei Elternsprecherinnen oder Elternsprecher der Klasse gewählt (§ 81 Brandenburgisches Schulgesetz). Die Termine stehen im Kalender, mehr auf der Seite Mitreden und mitbestimmen.

Erreichbarkeit im Notfall

Bitte halten Sie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Notfallkontakte aktuell. Bei Krankheit, Unfall oder kurzfristigen Änderungen müssen wir eine sorgeberechtigte oder benannte Person zuverlässig erreichen. Melden Sie Änderungen bitte sofort dem Sekretariat und der Klassenleitung. Wenn Ihr Kind Allergien hat, regelmäßig Medikamente braucht oder es gesundheitliche Besonderheiten gibt, brauchen wir das schriftlich.

Expertentag

Ein besonderer Projekttag, zu dem alle Erwachsenen herzlich willkommen sind. Je mehr helfende Hände, desto kleiner die Gruppen. In einem Unterrichtsblock stellen Fachleute Wissenswertes, spannende Phänomene oder ihren Beruf vor, danach wird in Kleingruppen projektorientiert gearbeitet, jahrgangsübergreifend. Im zweiten Block läuft alles noch einmal. Auch die Lehrkräfte bereiten ein Projekt vor. Wenn Sie etwas beitragen können: Melden Sie sich gern.

Fachkonferenz

Für jedes Fach gibt es eine. Dort sitzen die Lehrkräfte des Fachs und je zwei gewählte Eltern als beratende Mitglieder. Die Fachkonferenz entscheidet über Schulbücher, über die Bewertung und darüber, wie viele Klassenarbeiten geschrieben werden (§ 87 Brandenburgisches Schulgesetz). Sie tagt mindestens zweimal im Schuljahr. Bei uns gibt es sechs: Deutsch, Mathematik, Englisch, Sachkunde mit Nawi, LER und Gewi, Sport sowie Kunst, Musik und WAT. Wie Sie mitmachen, steht unter Mitreden und mitbestimmen.

Ferien und Betreuung

Ferientermine und schulfreie Tage stehen im Kalender. Für die Betreuung in den Ferien gelten eigene Regeln und Anmeldungen des Horts. Ferienprogramme, Schließzeiten und Anmeldefristen gibt der Hort bekannt, nicht die Schule.

FIRST LEGO League

Ein weltweites Bildungsprogramm rund um Roboter und Forschung, kurz FLL. Es begleitet Kinder über mehrere Jahre und stärkt sie in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik, im Team und im Reden vor anderen. Es gibt zwei Stufen: Explore für die Jüngeren, Challenge für die Älteren.
Zur FLL-Homepage

Förderverein

Unsere Schule hat seit 2014 einen Förderverein mit ungefähr 50 bis 70 Mitgliedern aus Eltern- und Lehrerschaft. Er finanziert sich aus Beiträgen und Spenden und bezahlt damit Projekte, Anschaffungen und Wettbewerbe. Der Mindestbeitrag beträgt 24 Euro pro Schuljahr, spenden kann auch, wer nicht Mitglied ist. Bei allen schulischen Höhepunkten ist der Verein dabei. Mehr auf der Seite Förderverein und auf stark-fuer-kinder.de.

Förderung und Forderung

Kinder lernen unterschiedlich schnell und auf unterschiedlichen Wegen. Wir arbeiten mit Differenzierung im Unterricht, Förderunterricht, sonderpädagogischer Unterstützung und weiteren Angeboten, um Schwierigkeiten aufzufangen und Stärken weiterzuentwickeln.

Wenn Sie sich Sorgen um die Lernentwicklung Ihres Kindes machen, ist die Klassen- oder Fachlehrkraft die erste Adresse. Förderung funktioniert am besten, wenn Schule und Elternhaus ihre Beobachtungen offen austauschen. Bei Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben steht alles auf der Seite Wenn Lesen und Schreiben schwerfällt. Das Förderkonzept liegt unter Schulprogramm und Konzepte.

Geschäftsverteilungsplan

Wer an unserer Schule welche Aufgabe hat: Schulleitung, Klassenleitungen, Beauftragte, Fachkonferenzen, Gremien und Partner. Das steht auf der Seite Wer macht was, immer auf dem neuesten Stand und zum Ausdrucken. Die Namen der Elternsprecherinnen und Elternsprecher sehen Sie dort mit dem Elternpasswort.

Gesundes Frühstück

Jede Klasse bereitet gemeinsam mit ihrer Klassenlehrkraft ein gesundes Frühstück vor und isst es in der Lehrküche. Eltern sind als Helfer herzlich willkommen, denn ohne unterstützende Hände in der Küche wäre diese Tradition nicht zu machen. Die Termine je Klasse stehen im Kalender.

Frühstück und Trinken

Ein guter Schultag beginnt nicht mit leerem Akku. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Frühstück und genug zu trinken mit. Wiederverwendbare, bruchsichere Trinkflaschen sind praktisch und sparen Müll. Zu unserem Profil „Gesunde Schule" gehören Bewegung, gesunde Ernährung und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen Körper.

Hausaufgaben

Jedes Kind ist verpflichtet, Hausaufgaben zu erledigen, sorgfältig und selbstständig. Bei uns werden sie im Unterricht vorbereitet, erteilt und ausgewertet, und wir legen Wert darauf, sie zu differenzieren. Bewertet werden Hausaufgaben in der Regel nicht. Ausnahmen sind Kurzvorträge, Gedichte, Reime, Kreativprojekte, Liedvorträge und Vokabelkontrollen. Ausführlich steht das im Hausaufgabenkonzept unter Schulprogramm und Konzepte.

Als tägliche Richtwerte für die Bearbeitungszeit gelten:

  • Klassen 1 und 2: bis zu 30 Minuten
  • Klassen 3 und 4: bis zu 45 Minuten
  • Klassen 5 und 6: bis zu 60 Minuten

Wenn es regelmäßig deutlich länger dauert, ziehen Sie das bitte nicht Abend für Abend durch. Notieren Sie die tatsächliche Zeit und sprechen Sie mit der Lehrkraft. Dauerhafte Überforderung ist eine wichtige Information für die Unterrichtsplanung.

Grünes Klassenzimmer und außerschulische Lernorte

Gelernt wird bei uns nicht nur im Klassenraum. Schulhof, Wald, Schulgarten und das Grüne Klassenzimmer gehören dazu, ebenso Exkursionen, Rangertouren und Projekttage mit den Partnern im Naturpark. Deshalb gehören an manchen Tagen wetterfeste Kleidung und feste Schuhe genauso zum Schulmaterial wie Hefter und Stifte. Mehr auf der Seite Naturparkschule.

Handy und Smartwatch

Während der Schulzeit bleiben Handys nach der Hausordnung ausgeschaltet in der Tasche. Smartwatches sind Handys gleichgestellt und dürfen nur als Uhr genutzt werden. Fotos und Videos auf dem Schulgelände sind nicht erlaubt. Geräte, die für den Unterricht nicht gebraucht werden, bleiben am besten zu Hause. Auf Klassenfahrten gilt ein Handyverbot.

Wenn ein Gerät aus familiären Gründen mitkommen muss, ändert das nichts an der Regel für die Schulzeit. Wichtige Nachrichten an Ihr Kind laufen im Notfall über die Schule, das ist verlässlicher.

Hausordnung

Die Regeln, die für alle gelten, die sich in der Schule aufhalten. Siehe Hausordnung.

Inklusion

Bei uns lernen Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen gemeinsam. Sonderpädagogische Unterstützung, individuelle Förderung und, wenn nötig, weitere Hilfen sind Teil des Schulalltags. Bei besonderem Förderbedarf stimmen wir die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen und den zuständigen Fachstellen ab.

Hitzefrei

Werden um 10 Uhr 25 Grad Außentemperatur im Schatten gemessen oder um 11 Uhr 25 Grad an einem dafür repräsentativen Ort im Gebäude, soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden, sofern es bis dahin nicht deutlich abgekühlt ist (Nummer 28 VV-Schulbetrieb). Grundschulkinder dürfen nur dann vorzeitig nach Hause, wenn sie abgeholt werden oder Ihre Zustimmung vorliegt. Wer bleibt, wird betreut.

Hitzeschutzplan

Der Hitzeschutzplan für Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit. Hitzewellen werden häufiger, und Hitzeschutz betrifft alle, von den Kommunen bis zur einzelnen Familie. Das vollständige Papier liegt unten zum Herunterladen.

Hort

Die Betreuung vor und nach dem Unterricht, im selben Haus. Träger ist die Gemeinde Heidesee, dort läuft auch die Anmeldung. Mehr auf der Seite Hort.

Hygienekonzept mit Pandemieplan

Wie wir mit Hygiene und mit ansteckenden Krankheiten umgehen. Als PDF unten zum Herunterladen.

Infektionskrankheiten

Wird in der Schule eine ansteckende Krankheit bekannt, informieren wir auf drei Wegen: über diese Website, über das Hausaufgabenheft der Klasse, wenn es die Klasse betrifft und Sie mitkontrollieren sollen, und mit einem Aushang an allen Türen der Schule. Die Merkblätter zu Kopfläusen und Scharlach und die Bescheinigung über die Kopflausbehandlung liegen unten zum Herunterladen.
RKI-Ratgeber zu Streptococcus pyogenes (Scharlach und andere Infektionen)
Erregersteckbrief Scharlach der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Infektionsschutzgesetz

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Für die Schule ist vor allem § 34 wichtig, und der sagt zwei Dinge:

  • Bei bestimmten Krankheiten darf ein Kind die Schule nicht betreten, zum Beispiel bei Masern, Scharlach, Keuchhusten, Windpocken, Mumps, ansteckendem Durchfall oder Kopfläusen. Das gilt auch, wenn der Verdacht besteht.
  • Sie müssen uns unverzüglich Bescheid geben, wenn Ihr Kind oder jemand in Ihrem Haushalt eine dieser Krankheiten hat.

Wann Ihr Kind wiederkommen darf, richtet sich nach der Krankheit. Im Zweifel fragen Sie Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt, und rufen Sie bei uns an.

Bei uns werden die Eltern jedes Schuljahr über das Infektionsschutzgesetz informiert und bestätigen das auf der Elternversammlung mit ihrer Unterschrift. Das Gesetz selbst verlangt die Belehrung nur einmal bei der Aufnahme des Kindes (§ 34 Absatz 5); wir wiederholen sie jährlich, weil sich Krankheiten und Familien ändern. Die Belehrung liegt unten zum Herunterladen, damit Sie sie jederzeit nachlesen können.

§ 34 Infektionsschutzgesetz: Schule und Gemeinschaftseinrichtungen
Das ganze Infektionsschutzgesetz beim Bundesamt für Justiz

Lebensmittel im Unterricht (Bescheinigung nach § 43 IfSG)

Da im Rahmen unseres WAT-Unterrichts sowie verschiedener schulischer Projekte regelmäßig mit Lebensmitteln gearbeitet wird, verfügen die betreffenden Lehrkräfte unserer Schule über die erforderliche Belehrung und Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

Damit stellen wir sicher, dass beim Umgang mit Lebensmitteln die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben beachtet werden.

§ 43 Infektionsschutzgesetz: Belehrung und Bescheinigung

Masern: Nachweis der Impfung

Vor der Aufnahme in die Schule müssen Sie nachweisen, dass Ihr Kind gegen Masern geimpft ist oder nicht geimpft werden kann. Das steht im Masernschutzgesetz (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz). Als Nachweis reicht der Impfausweis, das gelbe Untersuchungsheft mit dem Eintrag oder eine ärztliche Bescheinigung. Zeigen Sie uns das Original, wir vermerken nur, dass wir es gesehen haben.

Wichtig für Sie zu wissen: Ein fehlender Nachweis ändert nichts an der Schulpflicht. Ihr Kind kommt weiter in die Schule. Die Schule muss den Fall aber dem Gesundheitsamt melden, und das kümmert sich dann darum.

Rundschreiben 08/26 des Bildungsministeriums zum Masernnachweis (17.06.2026)

Jugend trainiert für Olympia

Der größte Schulsportwettbewerb Deutschlands, oft als JtfO abgekürzt. Brandenburg gehört seit Jahren zu den stärksten und erfolgreichsten Ländern. Unsere Schule tritt zum Beispiel im Zweifelderball an, die Termine stehen im Kalender.
Broschüre und Termine beim Bildungsserver Berlin-Brandenburg

Kalender

Alle Termine Monat für Monat, mit Ferien und Feiertagen, unter Termine, Kalender. Zum Aushängen lässt sich das ganze Schuljahr als ein Blatt A3 drucken, oder ein Monat auf A4. Termine automatisch aufs Handy: Kalender abonnieren.

Känguru-Wettbewerb

Ein Mathematik-Wettbewerb mit Multiple-Choice-Aufgaben, weltweit mit über sechs Millionen Teilnehmenden in mehr als 80 Ländern. Er findet einmal im Jahr am dritten Donnerstag im März überall gleichzeitig statt, freiwillig und unter Aufsicht. In den Klassenstufen 3/4 und 5/6 sind in 75 Minuten je 24 Aufgaben zu lösen.
Zur Homepage Känguru der Mathematik

Kinderschutz

Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Unser Kinderschutzkonzept beschreibt Vorbeugung, Ansprechpersonen, Beschwerdewege und verbindliche Schritte bei Verdachts- und Krisenfällen.

Kinder können sich an Klassen- und Fachlehrkräfte, an pädagogische Fachkräfte, an die Schulsozialarbeit und an die Schulleitung wenden. Eltern ebenso. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, sexualisierte Gewalt oder Fehlverhalten von Schulpersonal muss nicht erst jede Stufe durchlaufen werden. Schutz geht vor Formalität.

Klasse kochen

Ein Projekttag, an dem alle Klassenstufen mit ihrer Klassenlehrkraft und freiwilligen Helfern Gerichte zu einem Motto zubereiten und im zweiten Block an einem Buffet anrichten. Nach einer Bewegungsaufgabe dürfen alle Kinder, Mitwirkenden und eingeladenen Gäste probieren. Das Motto beschließt jedes Jahr die Lehrerkonferenz.

Klassenrat

Beteiligung gehört zum Schulleben. In Gesprächsrunden und im Klassenrat lernen die Kinder, Anliegen zu formulieren, Konflikte zu besprechen, Verantwortung zu übernehmen und Regeln mitzugestalten. Auch die Schülervertretung gehört dazu.

Klassenkonferenz

Alle Lehrkräfte, die regelmäßig in einer Klasse unterrichten, mit der Klassenleitung als Vorsitz. Die Eltern- und Schülersprecher nehmen beratend teil. Die Klassenkonferenz entscheidet über Zeugnisse, Versetzung, den Umfang der Hausaufgaben und zum Beispiel über einen Nachteilsausgleich (§ 88 Brandenburgisches Schulgesetz).

Konflikte und Beschwerden

Kinder dürfen Streit haben, entscheidend ist der Umgang damit. Bitte hören Sie Ihrem Kind zu, ohne aus der ersten Erzählung schon ein Urteil über andere Kinder oder Erwachsene zu machen. Mitten im Konflikt sehen die Beteiligten unterschiedliche Dinge.

Wenn eine Situation wiederkehrt oder belastet, sprechen Sie uns früh an. Den Weg dahin finden Sie oben unter dem Stichwort Kommunikationswege. Ziel ist eine sachliche Klärung und der Schutz aller Beteiligten.

Kopfläuse

Läuse sind lästig, aber kein Grund für schlechtes Gewissen. So gehen Sie vor:

  • Ein Anti-Laus-Mittel aus der Apotheke holen, wenn Sie das möchten. Empfohlen sind Mittel mit Anerkennung nach § 18 Infektionsschutzgesetz, für Kinder gibt es die auch auf Rezept.
  • Einen geeigneten Lauskamm besorgen, helle Farbe, Zinkenabstand kleiner als 0,3 mm.
  • Alle im Haushalt untersuchen, am besten durch Auskämmen mit Pflegespülung.
  • Alle mit aktivem Befall behandeln, Kämme und Bürsten reinigen oder ein paar Tage weglegen.
  • Kontaktpersonen außerhalb der Familie anrufen und Kita oder Schule informieren.
  • Nach einer Behandlung mit Anti-Laus-Mittel am nächsten Tag nachkontrollieren und nach 8 bis 10 Tagen die Behandlung wiederholen.
  • Zum Schluss mindestens dreimal im Wochenabstand nachkontrollieren.

Die Bescheinigung über die Behandlung, die wir für die Rückkehr brauchen, liegt unten zum Herunterladen.
Weitere Infos bei der Pediculosis-Gesellschaft

Kommunikationswege

Wenn Sie ein Anliegen haben, gehen Sie es am besten der Reihe nach an. Meistens ist es schon beim ersten oder zweiten Schritt geklärt:

  • Zuerst die Lehrkraft, um die es geht.
  • Dann die gewählten Elternsprecherinnen und Elternsprecher Ihrer Klasse.
  • Dann die Gesamtelternsprecherin oder der Gesamtelternsprecher der Schule.
  • Dann ein Gespräch mit der Schulleiterin, Frau Götze. Einen Termin bekommen Sie über das Sekretariat.
  • Erst danach die zuständige Schulrätin, dann das Staatliche Schulamt Cottbus und zuletzt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Krankmeldung

Ist Ihr Kind krank, melden Sie es bitte bis 7:30 Uhr im Sekretariat, am schnellsten über Krankmeldung auf dieser Website. Wenn Ihr Kind wieder da ist, brauchen wir eine kurze schriftliche Entschuldigung; ein Formular dafür steht unter Downloads.

Leistungsbewertung

In den Klassen 1 und 2 bekommen Sie schriftliche Informationen zur Lernentwicklung statt Noten. Ab Klasse 3 wird grundsätzlich mit Noten bewertet; in den Klassen 3 und 4 sind andere Formen möglich, wenn die schulischen Gremien das beschlossen haben. In den Klassen 5 und 6 gibt es Notenzeugnisse.

Die genauen Grundsätze, Gewichtungen und Regeln für schriftliche Arbeiten stehen im Leistungsbewertungskonzept unter Schulprogramm und Konzepte.

Lernentwicklungsgespräch

Rückmeldung gibt es nicht nur über Zeugnisse. Im Lernentwicklungsgespräch besprechen wir Stärken, Schwierigkeiten, Ziele und passende Unterstützung, je nach Alter gemeinsam mit dem Kind. Wenn Sie vorher Gesprächsbedarf haben, warten Sie bitte nicht bis zum nächsten Termin.

Laufbahngespräch

Das persönliche Gespräch mit der Klassenleitung in der 6. Klasse über die weiterführende Schule. Grundlage ist ein Entwurf des Grundschulgutachtens. Mehr unter Übergang in Klasse 7.

LER

Das Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde. Es wird bekenntnisfrei sowie religiös und weltanschaulich neutral unterrichtet und hilft den Kindern, sich in einer vielfältigen Gesellschaft zu orientieren und eigene Werte zu entwickeln (§ 11 Brandenburgisches Schulgesetz). Bei uns steht es in den Klassen 5 und 6 auf dem Stundenplan.

Leseband

Eine feste Lesezeit im Schulalltag, in der alle Kinder regelmäßig lesen. Lesen lernt man durch Lesen, deshalb hat es bei uns einen festen Platz.

LRS

Die Abkürzung für „besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben". Gemeint sind anhaltende Schwierigkeiten beim Lesenlernen und beim Rechtschreiben, die deutlich über normale Lernschwankungen hinausgehen. Mit der Intelligenz eines Kindes hat das nichts zu tun. Wie wir vorgehen, was ein Nachteilsausgleich ist und was zu Hause hilft, steht auf der Seite Wenn Lesen und Schreiben schwerfällt. Geregelt ist alles in der Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung.

Material und Ordnung

Stifte, Kleber, Schere, Lineal und Hefter sind Werkzeuge. Schauen Sie mit Ihrem Kind in sinnvollen Abständen nach, ob alles vollständig ist, ohne jeden Abend selbst den Ranzen zu packen. Ziel ist, dass die Kinder das Schritt für Schritt selbst übernehmen. Die Bücher- und Materiallisten für alle Klassen stehen vor dem Schuljahr unter Downloads.

Schulbücher und ausgeliehene Lernmittel gehören allen und sollen mehrere Jahrgänge überstehen. Bei Beschädigung kann die Schule Ersatz verlangen.

Medien und Mediennutzungsvertrag

Als Naturparkschule legen wir Wert auf Bewegung, Naturerfahrung, echte Begegnungen und eine altersangemessene Mediennutzung. Digitale Medien ergänzen das Lernen, ersetzen es aber nicht. Unsere Empfehlungen zur Bildschirmzeit stehen ausführlich in den Neuigkeiten unter „Bildschirmmedien bewusst nutzen".
Mediennutzungsvertrag: einen eigenen Vertrag mit Ihrem Kind erstellen, kostenlos

Nachteilsausgleich

Damit Ihr Kind zeigen kann, was es kann, wenn zum Beispiel eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, eine Rechenschwäche, eine Krankheit oder eine Behinderung im Weg steht. Es ändern sich die Bedingungen, etwa mehr Zeit oder Hilfsmittel, nicht die Maßstäbe der Bewertung. Ein Nachteilsausgleich steht nicht im Zeugnis. Es entscheidet die Klassenkonferenz. Das Formular steht unter Downloads. Bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche steht alles ausführlich auf der Seite Wenn Lesen und Schreiben schwerfällt.

Mitmachen

Elternwissen ist eine echte Ressource. Wer einen Beruf, ein Hobby, eine Fähigkeit oder Kontakte hat, die zu einem Thema passen, darf sich gern melden. Gerade Naturpark-, Kreativ-, Sport- und Projekttage leben von starken Partnern. Sprechen Sie die Klassenleitung oder die Schulleitung an. Nicht jede Idee passt sofort in den Stundenplan, aber gute Ideen dürfen auf den Tisch.

Mittagessen und Mensa

In der Mittagspause können die Kinder in der Mensa essen und sich danach bewegen oder ausruhen. Gekocht wird von der Wildauer Service GmbH. Wie Anmeldung, Bestellung, Abmeldung im Krankheitsfall und Abrechnung laufen, steht auf der Seite Mittagessen in der Mensa.

Naturparkschule

Unser Schulprofil: Lernen mit Wald, Wiese und See, gemeinsam mit dem Naturpark Dahme-Heideseen. Ziel ist, den Kindern ein gesundes Lebensumfeld als Lernumfeld zu bieten und sie für diese Themen zu sensibilisieren. Zum ersten Mal ausgezeichnet wurden wir am 1. Oktober 2020, am 30. Januar 2026 wurde der Titel bestätigt. Mehr auf der Seite Naturparkschule.

Notenschluss

Der Stichtag, bis zu dem Leistungen für ein Zeugnis zählen. Danach geschriebene Arbeiten kommen aufs nächste Zeugnis. Die Termine stehen im Kalender. Wonach sich die Noten richten, steht in § 57 Brandenburgisches Schulgesetz: Grundsätze der Leistungsbewertung.

Pausen und Bewegung

Bewegung gehört zum Schulprofil. In den großen Pausen gehen die Kinder auf den Schulhof, bei ungeeignetem Wetter gibt es Regenpausen im Haus. Auf dem weitläufigen Gelände gelten klare Sicherheitsregeln. Fahrräder bleiben während der Unterrichtszeit an den Ständern und werden auf dem Schulgelände geschoben.

Orientierungsarbeiten und VERA 3

VERA steht für Vergleichsarbeit, ein bundesweiter Test in den Jahrgangsstufen 3 und 8. Er zeigt, wie weit die Kinder die bundesweit vereinbarten Bildungsstandards erreichen. Die Lehrkräfte bekommen damit eine sachliche Rückmeldung zur Kompetenzentwicklung und dazu, was der Unterricht gebracht hat. Es sind keine Klassenarbeiten und sie werden nicht benotet.
Mehr beim Bildungsserver Berlin-Brandenburg

Religionsunterricht, evangelischer

Wird an unserer Schule angeboten, die Teilnahme ist freiwillig. Die Anmeldung für das kommende Schuljahr liegt unten zum Herunterladen.

Schulfahrten, Wandertage und Projekttage

Lernen außerhalb der Schule gehört zu unserem Konzept: Exkursionen, Natur- und Umwelttage, Wandertage sowie ein- und mehrtägige Schulfahrten. Vorher bekommen Sie Informationen zu Ziel, Ablauf, Kosten, Ausrüstung und Besonderheiten. Vor jeder mehrtägigen Fahrt brauchen wir von Ihnen die ausgefüllte **Erklärung der Eltern zur Schulfahrt**. Sie steht auch unter Elternbriefe und Downloads im Abschnitt „Formulare und Anträge“; dort finden Sie sie am schnellsten über das Suchfeld mit dem Wort „Schulfahrt“.

Wenn Kosten ein Problem sind, sprechen Sie bitte vertraulich mit der Klassenleitung oder der Schulleitung. Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, und Teilhabe soll nicht am Geld scheitern.

Schlaukopf

Interaktive Online-Tests zum Üben: mit wenigen Klicks prüfen, wie gut etwas sitzt.
Zu den Übungen

Schulgarten

Zur Philosophie unserer Schule gehört nicht nur der Unterricht im Naturklassenzimmer, sondern auch die Pflege des eigenen Schulgartens. Die Kinder beobachten und pflegen dort verschiedene Lebensräume: Totholz, Steinhaufen, Trockenrasen, Feuchtgebiet und Topfgarten. Im Topfgarten ziehen sie Kartoffeln, Erbsen oder Erdbeeren und begleiten sie von der Pflanzung bis zur Ernte. Dass das Leben einer Bäuerin auch Frustrationstoleranz verlangt, lernen sie nebenbei: Der Garten ist zeitweise öffentlich zugänglich, und manchmal ernten Fremde die Früchte der Arbeit. Besonders stolz sind die Kinder auf den Lavendel, der in selbst genähte Säckchen abgefüllt und beim Adventsbasar verkauft wird. Der ganze Artikel liegt unten zum Herunterladen.

Schulhunde

Lié und Flocke gehören bei uns zum Schulalltag. Mehr auf der Seite Unsere Schulhunde.

Schulweg und Unfallversicherung

Ihr Kind ist während des Schulbesuchs, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Weg zwischen Zuhause und Schule gesetzlich über die Unfallkasse Brandenburg versichert. Wenn auf dem Schulweg oder bei einer schulischen Veranstaltung etwas passiert und Ihr Kind ärztlich behandelt wird, sagen Sie uns bitte zeitnah Bescheid, damit wir den Vorgang aufnehmen können.
Unfallkasse Brandenburg: Kita und Schule

Schülerbeförderung

Für Fahrausweise, Fahrkostenerstattung und Spezialbeförderung ist der Landkreis Dahme-Spreewald zuständig, nicht die Schule.

  • Antrag bis 1. März für das kommende Schuljahr. Wer später beantragt, bekommt die Bewilligung nicht sicher zum Schuljahresbeginn.
  • Die normale Schülerbeförderung beantragen Sie einmal für die ganze Grundschulzeit. Neu nur, wenn Sie umziehen oder Ihr Kind die Schule wechselt.
  • Die Spezialbeförderung dagegen müssen Sie jedes Jahr neu beantragen, ebenfalls bis zum 1. März.
  • Seit 2026 geht der Antrag online, es gibt ihn aber weiterhin als ausfüllbares PDF.
  • Anspruch besteht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Regel ab 2 Kilometern Schulweg. Er kann auch bei kürzerem Weg bestehen, wenn der Weg außerhalb der Ortschaft verläuft und es keinen Geh- oder Radweg gibt.
  • Prüfen Sie bei Einschulung, Schulwechsel, Umzug oder auslaufender Bewilligung rechtzeitig, ob ein neuer Antrag nötig ist.

Fragen beantwortet das Amt für Schulverwaltung des Landkreises unter 03546 20-2429 oder schuelerbefoerderung@dahme-spreewald.de.

Schülerbeförderung beim Landkreis: Anträge und Merkblätter

Direkt zum Online-Antrag des Landkreises

Schulkonferenz

Das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort sitzen die Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie der Schulträger zusammen und entscheiden über grundsätzliche Fragen (§§ 90 und 91 Brandenburgisches Schulgesetz).

Schülersprecher

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher der Klassen 4 bis 6 wählen aus ihrer Mitte die Schülersprecher, die der 3. Klassen sind als Gäste dabei. Sie vertreten die Kinder in der Schulkonferenz und in der Elternkonferenz.

Schulsozialarbeit

Frau Anne Klossek ist ab dem 1. Oktober 2026 an unserer Schule und für Kinder, Eltern und Lehrkräfte ansprechbar, bei Sorgen, Konflikten und Fragen rund um Schule und Familie. Träger ist der Stadtjugendring Königs Wusterhausen. Mehr auf der Seite Schulsozialarbeit.

Schülerbuffett

Zwei Jahrgangsstufen bereiten für die große Hofpause ein kleines Buffet für alle vor. Der Kreativität beim Fingerfood sind keine Grenzen gesetzt, und auch hier brauchen wir die Unterstützung der Eltern.

Schülerzeitung

Von Kindern für Kinder, aus der Medien-AG. Mehr auf der Seite Unsere Schülerzeitung.

Schwimmunterricht

Die Kinder fahren mit dem Bus ins Wildorado und danach wieder zurück zur Schule.

Bitte geben Sie an Schwimmtagen genug zu essen und zu trinken mit. Durch den Zeitablauf schaffen wir es an diesen Tagen meistens nicht mehr zur Mensa-Speisung, und Schwimmen verbraucht viel Energie.

Was unbedingt in die Schwimmtasche gehört:

  • Badebekleidung
  • Badekappe, bitte außen sichtbar mit dem Vornamen beschriften
  • Handtuch
  • Duschbad, denn vor dem Schwimmen wird geduscht
  • Kamm oder Bürste

Freiwillig, aber oft praktisch:

  • rutschfeste Badelatschen
  • Creme oder Lotion
  • Kopfbedeckung passend zum Wetter

Wenn etwas passiert: Sagen Sie der Ärztin oder dem Arzt bitte, dass es ein Schulunfall im Zusammenhang mit dem Schwimmunterricht war, und informieren Sie uns. Die Schule erstellt dann eine Unfallanzeige für die Unfallkasse Brandenburg. Kleinere Verletzungen ohne Arztbesuch kommen ins Verbandbuch der Schule.
Formular zur Unfallanzeige für Kinder (Unfallkasse Brandenburg)

Selbstständigkeit

Grundschule heißt auch: jeden Tag ein Stück mehr selbst können. Tasche tragen, Jacke aufhängen, Material finden, Aufgaben notieren, wieder einpacken, Konflikte ansprechen und sich Hilfe holen. Helfen Sie Ihrem Kind, ohne ihm jede Aufgabe abzunehmen. Wer immer gerettet wird, kann schwer erleben, dass er selbst etwas schafft.

Bitte begleiten Sie Ihr Kind nur in der ersten Woche nach der Einschulung ins Gebäude. Danach verabschieden Sie sich bitte am Tor.

Seterra

Geographie-Quizspiele, der elegante Weg für Erdkunde-Hausaufgaben. Oder einfach zum Vergnügen.
Zur Homepage und zur App

Stundenzeiten und Pausen

Unterricht findet in drei Blöcken statt:

  • 1. Block: 7:50 bis 9:20 Uhr
  • Frühstückspause: 9:20 bis 9:50 Uhr
  • 2. Block: 9:50 bis 11:20 Uhr
  • Mittagspause: 11:20 bis 11:50 Uhr
  • 3. Block: 11:50 bis 13:20 Uhr

Im 3. Block liegen zwischen den beiden Stunden nur fünf Minuten Pause. Die einzelnen Stunden:

  • 1. Stunde: 7:50 bis 8:35 Uhr
  • 2. Stunde: 8:35 bis 9:20 Uhr
  • 3. Stunde: 9:50 bis 10:35 Uhr
  • 4. Stunde: 10:35 bis 11:20 Uhr
  • 5. Stunde: 11:50 bis 12:35 Uhr
  • 6. Stunde: 12:35 bis 13:20 Uhr
  • 7. Stunde: 13:25 bis 14:10 Uhr

Wo es eine 7. Stunde gibt, endet sie um 14:10 Uhr.

Einlass ins Schulgebäude ist um 7:20 Uhr. Die Hausordnung sagt: um 7:40 Uhr im Klassenraum. Weil der Bus morgens manchmal spät kommt, reicht es, wenn die Kinder spätestens um 7:45 Uhr da sind. Der Unterricht beginnt um 7:50 Uhr.

Sportunterricht

Sport, Bewegung und Gesundheit sind feste Bestandteile unseres Profils. Neben dem Sportunterricht gibt es Projekte, Wettkämpfe und je nach Schuljahr Arbeitsgemeinschaften. Achten Sie bitte darauf, dass die Sportsachen vollständig, passend und beschriftet sind. Schmuck und andere Sicherheitsrisiken müssen nach Vorgabe der Sportlehrkraft abgelegt werden.

Traditionen und Feste

Einschulungsfeier, Adventsbasar, Sportfest, Lesefest, Wettbewerbe und Projekttage prägen unser Jahr. Nicht jede Tradition findet jedes Jahr gleich statt, entscheidend ist die aktuelle Jahresplanung im Kalender. Viele Veranstaltungen werden erst durch Eltern, Hort, Förderverein und Partner aus der Region möglich.

Umzug und neue Kontaktdaten

Wenn sich Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder wichtige Notfallkontakte ändern, sagen Sie das bitte sofort dem Sekretariat und der Klassenleitung. Veraltete Kontaktdaten werden genau dann zum Problem, wenn es schnell gehen muss.

Unfall

Verletzungen während der Schulzeit versorgen und dokumentieren wir. Bei behandlungsbedürftigen Unfällen und bei Unfällen auf dem direkten Schulweg ist Ihre Information wichtig, weil die gesetzliche Schülerunfallversicherung greifen kann. In akuten Notfällen entscheidet die Schule nach Lage über Erste Hilfe, Rettungsdienst und die sofortige Benachrichtigung der Sorgeberechtigten.

Unterrichtsausfall und Vertretung

Wenn Lehrkräfte ausfallen, greift unser Vertretungskonzept. Das kann Vertretungsunterricht bedeuten, andere Lernformen oder, soweit zulässig, Änderungen im Tagesablauf. Kurzfristige Änderungen stehen im Vertretungsplan. Für Fahrschüler und Hortkinder bleiben die Aufsichts- und Übergaberegeln davon unberührt.

Ü7

Das Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7, also der Wechsel auf die weiterführende Schule nach Klasse 6. Alles dazu steht unter Übergang in Klasse 7. Nicht zu verwechseln mit dem Ü5-Verfahren nach Klasse 4.

Ü5

Das Verfahren für den Wechsel an eine Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK) schon nach der 4. Klasse. Der Antrag auf eine Empfehlung wird zuerst bei uns gestellt. Mehr auf der Seite Leistungs- und Begabungsklassen (Ü5). Nicht zu verwechseln mit dem Ü7-Verfahren, das erst in der 6. Klasse ansteht.

Vertretungsplan

Was sich kurzfristig ändert, wenn eine Lehrkraft ausfällt: andere Lehrkraft, anderes Fach, Unterricht fällt aus. Zu finden unter Vertretungsplan, geschützt mit dem Elternpasswort.

Verspätungen

Bitte helfen Sie Ihrem Kind, pünktlich anzukommen, ohne täglichen Sprint auf den letzten Metern. Nach der Hausordnung soll es um 7:40 Uhr im Klassenraum sein, um 7:50 Uhr beginnt der Unterricht. Wiederholte Verspätungen stören nicht nur das eigene Ankommen, sondern den Unterricht der ganzen Klasse. Wenn es dauerhaft ein organisatorisches Problem gibt, sprechen Sie früh mit der Klassenleitung.

Wetter und passende Kleidung

Pausen, Schulgarten, Naturparktage und Unterricht im Freien gehören zu uns. Achten Sie deshalb auf wettergerechte Kleidung, feste Schuhe, Sonnenschutz oder Regensachen. Ein bisschen Matsch ist an einer Naturparkschule kein Systemfehler.

Zeugnisse

Zeugnisse und Lernentwicklungsberichte halten einen Teil der schulischen Entwicklung fest. Sie sind wichtig, aber sie sind nicht das Kind. Schauen Sie die Ergebnisse gemeinsam mit Lernfortschritt, Anstrengung, Selbstständigkeit und Interessen an. Bei Fragen zu einer Bewertung sprechen Sie bitte mit der Lehrkraft. Wer bei der Zeugnisausgabe dabei sein möchte, stellt vorher einen kurzen Antrag, das Formular steht unter Downloads.

Zirkusprojekt

Alle fünf Jahre bekommen wir Besuch von einem Zirkus. In einer Projektwoche lernen alle Kinder Kunststücke und zeigen sie in zwei Aufführungen in der Manege. Die Kita Spatzennest ist ebenfalls dabei.

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