Für Eltern
Wenn Lesen und Schreiben schwerfällt
Elterninformation zu besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben, kurz LRS: woran Sie es merken, was wir tun, was zu Hause hilft und was Nachteilsausgleich bedeutet.

Lesen und Schreiben sind der Schlüssel für fast alle Bereiche des Lernens. Wenn ein Kind sich damit schwertut, betrifft das häufig nicht nur das Fach Deutsch. Auch Selbstvertrauen, Lernfreude und die Bereitschaft, sich an neue Aufgaben heranzuwagen, können darunter leiden.
Uns ist deshalb wichtig, Schwierigkeiten früh zu erkennen, ruhig einzuordnen und gemeinsam zu handeln. Auf dieser Seite steht, worauf Sie achten können, wie wir an unserer Schule unterstützen und was Sie zu Hause tun können. Alles zusammen gibt es auch als PDF zum Ausdrucken, ganz unten auf dieser Seite.
Das Wichtigste zuerst
- Besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sagen nichts über die Intelligenz oder die Begabung eines Kindes aus.
- Kinder lernen in unterschiedlichem Tempo. Einzelne Fehler sind noch keine LRS.
- Je früher Schwierigkeiten erkannt und passend begleitet werden, desto besser können Kinder ihre eigenen Lernwege entwickeln.
- Förderung gelingt am besten, wenn Schule, Eltern und Kind vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Unser Leitgedanke „Gesunde Schule, gemeinsam stark“ gilt auch hier. Ein Kind soll bei uns nicht auf seine Fehler reduziert werden, sondern erleben: Ich kann lernen. Ich darf Hilfe annehmen. Und ich habe viele Stärken.
Was ist LRS?
Im Schulrecht des Landes Brandenburg heißt es „besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“. Im Alltag sagen alle LRS. Gemeint sind anhaltende Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens, die deutlich über normale Lernschwankungen hinausgehen.
Wichtig ist: Nicht jedes Kind mit Rechtschreibfehlern oder langsamem Lesen hat eine LRS. Lesen und Schreiben entwickeln sich über mehrere Jahre. Deshalb schauen die Lehrkräfte immer auf die Lernentwicklung über einen längeren Zeitraum und nutzen dafür geeignete Verfahren.

Mögliche Hinweise
- Beim Lesen: Ihr Kind liest auffallend langsam, stockend oder mit vielen Pausen. Wörter werden häufig erraten oder verwechselt.
- Beim Textverständnis: Das Lesen kostet so viel Kraft, dass der Inhalt eines Textes nur schwer erfasst oder wiedergegeben werden kann.
- Beim Schreiben: Wörter werden häufig unterschiedlich oder schwer nachvollziehbar geschrieben. Bekannte Regeln lassen sich nur unsicher anwenden.
- Im Alltag: Ihr Kind vermeidet Lesen oder Schreiben, wirkt schnell erschöpft oder frustriert und sagt Sätze wie „Ich kann das sowieso nicht“.
- Bei den Gefühlen: Manche Kinder entwickeln Angst vor dem Vorlesen, vor Diktaten, vor Klassenarbeiten oder davor, sich vor anderen zu blamieren.
Bitte urteilen Sie nicht vorschnell. Solche Beobachtungen können viele Ursachen haben. Entscheidend ist, dass Schule, Eltern und wenn nötig weitere Fachkräfte gemeinsam hinschauen. Sprechen Sie uns lieber einmal zu früh als zu spät an.
So gehen wir an unserer Schule vor
Förderung ist bei uns Teil des normalen Lernens. Kinder bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit, deshalb beobachten wir ihre Lernentwicklung fortlaufend und passen Unterricht und Unterstützung so weit wie möglich an.

Beobachten und einschätzen
Die Deutschlehrkraft beobachtet die Entwicklung beim Lesen und Rechtschreiben und nutzt bei Bedarf informelle und formelle Verfahren. Dazu gehören bei uns unter anderem ILeA plus, Onlinediagnosen und fachspezifische LRS-Diagnostik.
Miteinander sprechen
Wenn sich besondere Schwierigkeiten zeigen, suchen wir früh das Gespräch mit Ihnen und, altersgerecht, auch mit Ihrem Kind. Gemeinsam schauen wir auf Stärken, Schwierigkeiten und die nächsten sinnvollen Schritte.
Förderung planen
Über zusätzliche Förderung sowie über Art, Umfang und Dauer entscheidet die Klassenkonferenz im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten. Für die Teilnahme an zusätzlicher Förderung brauchen wir Ihr Einverständnis (§ 2 Absatz 3 und 4 LRSRV).
Gezielt unterstützen
Möglich sind binnendifferenzierte Aufgaben, Förder- und Teilungsstunden, Kleingruppenförderung, LRS-Training, geeignete Übungsmaterialien und weitere individuelle Hilfen. Dafür steht bei uns auch ein Förderraum Deutsch zur Verfügung. Was davon tatsächlich umgesetzt werden kann, hängt auch von der personellen Ausstattung ab.
Entwicklung überprüfen
Förderung ist kein starres Etikett. Wir prüfen regelmäßig, was hilft, was angepasst werden sollte und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Ab Jahrgangsstufe 5
Ab der Jahrgangsstufe 5 wird die schulpsychologische Beratung in das Verfahren einbezogen, sowohl bei der Feststellung der besonderen Schwierigkeiten als auch bei der Festlegung der Fördermaßnahmen (§ 3 Absatz 2 LRSRV).
Unser Ziel ist nicht, einem Kind möglichst schnell eine Bezeichnung zu geben. Unser Ziel ist herauszufinden, was dieses Kind zum erfolgreichen Lernen braucht.
Nachteile ausgleichen, Anforderungen nicht absenken
Kinder mit LRS sollen zeigen können, was sie fachlich wissen und können. Dafür sieht das brandenburgische Schulrecht zwei verschiedene Wege vor. Sie werden oft verwechselt, deshalb hier der Unterschied.

Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich ändert nicht die fachlichen Anforderungen. Er gleicht die besondere Erschwernis beim Lesen oder Schreiben aus. Möglich sind zum Beispiel:
- mehr Arbeitszeit bei schriftlichen Leistungen,
- technische oder didaktische Hilfsmittel,
- methodische Hilfen, etwa größere Schrift, klar strukturierte Arbeitsblätter oder ein Lesepfeil.
Darüber entscheidet die Klassenkonferenz. Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt (§ 5 und § 8 Absatz 2 LRSRV). Den Antrag finden Sie unter Elternbriefe und Downloads.
Abweichungen von den Maßstäben der Leistungsbewertung
Was umgangssprachlich „Notenschutz“ genannt wird, heißt im Schulrecht „Abweichung von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung“. Sie kann auf Ihren Antrag zugelassen werden. Möglich sind:
- mündliche Leistungen stärker gewichten, vor allem in den Fremdsprachen,
- auf die Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung in einzelnen Fächern verzichten.
In den Jahrgangsstufen 1 bis 10 entscheidet darüber die Klassenkonferenz. Anders als beim Nachteilsausgleich muss eine solche Abweichung auf allen Zeugnissen vermerkt werden.
Besonderheit bis Klasse 4
Wenn trotz binnendifferenzierten Unterrichts und spezieller Förderung eine Benotung die weitere Leistungsentwicklung eher behindern würde, können Sie für einzelne Fächer oder Lernbereiche beantragen, dass bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 schriftliche Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle von Noten treten. Auch darüber entscheidet die Klassenkonferenz (§ 10 Absatz 4 Grundschulverordnung).
So können Sie Ihr Kind zu Hause unterstützen
Sie müssen zu Hause keine zweite Schule eröffnen. Entscheidend sind kurze, verlässliche Übungszeiten, passende Aufgaben und eine Atmosphäre, in der Fehler nicht beschämen. Ein ruhiger Ort und ein kleines Leseritual helfen dabei.

Lesen üben, lieber kurz und regelmäßig
- Wählen Sie kurze Texte, die wirklich zum Interesse Ihres Kindes passen: Tiergeschichten, Comics, Fußball, Natur, Rätsel oder Sachtexte.
- Lesen Sie zuerst ein Stück vor. Lesen Sie dann gemeinsam und lassen Sie Ihr Kind danach einen kurzen Abschnitt allein lesen. Sprechen Sie über den Inhalt und stellen Sie einfache Fragen. Lesen heißt auch verstehen und erzählen.
- Beenden Sie die Übung lieber mit einem kleinen Erfolg, bevor Frust entsteht.
- Vorlesen bleibt auch bei größeren Grundschulkindern wertvoll. Es zeigt: Geschichten und Wissen sind schön, auch wenn das eigene Lesen noch anstrengend ist. In mehrsprachigen Familien darf selbstverständlich auch in der Sprache vorgelesen und erzählt werden, in der Sie sich am sichersten fühlen.
- Seien Sie Lesevorbild. Kinder erleben Lesen als selbstverständlich, wenn Erwachsene im Alltag selbst lesen.
Schreiben in den Alltag holen
- Einkaufszettel, Wunschlisten, kleine Nachrichten, Postkarten, Einladungen oder Sprechblasen in einem Comic sind echte Schreibanlässe.
- Ein Tagebuch oder ein Erlebnisheft kann helfen, ohne dass jedes Wort verbessert werden muss.
- Verbessern Sie nicht alles auf einmal. Ein oder zwei vereinbarte Schwerpunkte helfen mehr als eine Seite voller Korrekturen.
Üben im Einklang mit der Schule
Fragen Sie die Deutschlehrkraft, welche Wörter, Strategien, Übungsformen oder Materialien für Ihr Kind sinnvoll sind. So üben Sie zu Hause nicht mit anderen Methoden als im Unterricht. Auch bei Apps und Förderheften gilt: nicht möglichst viel, sondern möglichst passend. Digitale Angebote können ergänzen, aber gemeinsames Lesen, Vorlesen und Gespräch nicht ersetzen.
Ein guter Satz für Kinder: „Du musst es noch nicht perfekt können. Wir üben Schritt für Schritt.“
Das Selbstvertrauen schützen
Für viele Kinder ist die größte Belastung nicht der einzelne Rechtschreibfehler, sondern das Gefühl, schlechter zu sein als andere. Emotionale Unterstützung gehört deshalb genauso zur Förderung wie das Lesen und Schreiben selbst.

- Vergleichen Sie Ihr Kind möglichst nicht mit Geschwistern oder mit Mitschülerinnen und Mitschülern.
- Loben Sie Anstrengung, Mut und Fortschritt, nicht nur fehlerfreie Ergebnisse.
- Sprechen Sie nicht über die Schwierigkeiten Ihres Kindes, als wäre es nicht anwesend. Beziehen Sie es respektvoll und altersgerecht ein.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind Erfolgserlebnisse in anderen Bereichen behält: Sport, Musik, Natur, Technik, Kreativität, Freundschaften oder praktische Aufgaben.
Wenn Üben regelmäßig in Streit, Tränen oder Verweigerung endet, ist „mehr üben“ nicht automatisch die richtige Antwort. Sprechen Sie mit uns, damit wir gemeinsam nach einer besseren Lösung suchen.
Was Sie nicht leisten müssen
- Sie müssen nicht die Rolle einer Förderlehrkraft oder einer Therapeutin übernehmen.
- Sie müssen Ihr Kind nicht stundenlang zusätzlich arbeiten lassen.
- Sie müssen nicht sofort teure Lernprogramme, Apps oder Nachhilfe kaufen.
- Sie dürfen Hilfe einfordern, wenn Sie merken, dass die Situation Ihr Kind oder Ihre Familie belastet.
Übergang nach Klasse 6
Besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben allein sind in Brandenburg kein Grund, ein Kind bei ansonsten angemessenen Gesamtleistungen für einen weiterführenden Bildungsgang als ungeeignet einzuschätzen (§ 2 Absatz 7 LRSRV). Wichtig ist, dass die neue Schule die bisherige Lernentwicklung und die wirksamen Hilfen kennt. Geeignete Unterlagen können mit Ihrem Einverständnis einbezogen werden. Wie das Verfahren abläuft, steht unter Übergang in Klasse 7.
Ein Kind mit LRS braucht keine geringeren Erwartungen an seine Zukunft. Es braucht realistische Ziele, passende Wege, Geduld und Erwachsene, die ihm zutrauen, seinen Weg zu schaffen.
Wenn Sie Fragen oder Sorgen haben

Bitte sprechen Sie uns an. Ein früher, ruhiger Austausch ist fast immer hilfreicher als langes Abwarten.
- Erste Ansprechpersonen sind die Klassenleitung und die Deutschlehrkraft Ihres Kindes.
- Bei Bedarf beziehen wir weitere schulische Fachkräfte oder die schulpsychologische Beratung ein.
- Einen Termin bei der Schulleitung bekommen Sie über das Sekretariat, Telefon 033768 50277.
- Wenn die Situation Ihr Kind oder Ihre Familie belastet, ist ab dem 1. Oktober 2026 auch unsere Schulsozialarbeit ansprechbar.
Zum Nachlesen
Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung des Landes Brandenburg (LRSRV)
Grundschulverordnung Brandenburg, besonders §§ 6 und 10
Unser Förderkonzept und das Schulprogramm
Lesestart: Vorlesen und Lesen in der Familie
Maßgeblich für Entscheidungen im Einzelfall sind die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und die Beschlüsse der zuständigen schulischen Gremien. Stand dieser Elterninformation: September 2026.
Lesen und Schreiben zu lernen ist für manche Kinder ein längerer Weg. Das kann anstrengend sein, für das Kind und manchmal auch für die Familie. Entscheidend ist, dass die Schwierigkeiten nicht zum Maßstab für den ganzen Menschen werden. Daran möchten wir gemeinsam mit Ihnen arbeiten.
