Naturparkschule Prieros im Naturpark Dahme-Heideseen

Schulprogramm und Konzepte

Hausaufgabenkonzept

Wie viel, wann und wofür: die Regeln für Hausaufgaben an unserer Schule.

Präambel

Hausaufgaben sind ein bedeutsamer Bestandteil des schulischen Lernprozesses. Sie dienen der Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Vorbereitung auf weitere Lernschritte. Darüber hinaus fördern sie die Eigenverantwortung, Selbstorganisation und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Im Sinne unseres Schulprofils als „Gesunde Schule – gemeinsam stark“ legen wir besonderen Wert darauf, dass Hausaufgaben dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechen, zeitlich angemessen und pädagogisch begründet sind. Sie sollen die schulische Arbeit sinnvoll ergänzen und in einem vertrauensvollen Miteinander von Schule und Elternhaus wirksam werden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus:

  • § 44 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): Pflicht zur selbstständigen Anfertigung von Hausaufgaben
  • VV Schulbetrieb (MBJS Brandenburg): Regelungen zu Umfang, Zeitpunkt und pädagogischer Gestaltung von Hausaufgaben
  • VV Leistungsbewertung (vom 21.07.2011, Punkt 11): Hausaufgaben werden nicht benotet, aber kontrolliert und in den Unterricht einbezogen

Grundsätze

  • Die Erledigung der Hausaufgaben ist verpflichtend.
  • Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und fördern das selbstständige Arbeiten.
  • Die Aufgabenstellung muss klar, altersgerecht und strukturiert sein.
  • Die Kinder sollen lernen, ihre Zeit sinnvoll einzuteilen.
  • Die Ergebnisse fließen nicht in die Bewertung ein, werden aber regelmäßig überprüft.
  • Ob Hausaufgaben erteilt werden, entscheidet die jeweilige Lehrkraft im pädagogischen Ermessen. Auch mündliche Aufgaben (z. B. Lesen, Auswendiglernen, Präsentationen vorbereiten) gelten als gleichwertige Hausaufgaben und sind verbindlich zu bearbeiten.

Zeitlicher Umfang

Die tägliche Bearbeitungszeit für Hausaufgaben soll folgende Richtwerte nicht überschreiten (gemäß VV Schulbetrieb):

  • Jahrgangsstufen 1–2: 30 Minuten
  • Jahrgangsstufen 3–4: 45 Minuten
  • Jahrgangsstufen 5–6: 60 Minuten

Aufgaben der Lehrkräfte

  • Hausaufgaben – einschließlich schriftlicher und mündlicher Aufgaben – werden regelmäßig, klar und nachvollziehbar gestellt. Die Entscheidung über das Ob und Wann liegt im pädagogischen Ermessen der jeweiligen Fach- bzw. Klassenlehrkraft.
  • Sie sind dem Leistungsniveau angepasst und ermöglichen selbstständiges Arbeiten.
  • Die Aufgaben werden im Klassenbuch notiert.
  • Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und bei Bedarf erklärt.
  • Schülerinnen und Schüler erhalten ausreichend Zeit zum Aufschreiben.
  • Die Anfertigung wird regelmäßig kontrolliert.
  • Fehlende Hausaufgaben werden dokumentiert; Eltern bei häufigem Vergessen informiert (Klassenbuch)
  • Hausaufgaben werden nicht an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, vor Feiertagen oder Ferien gestellt.

Aufgaben der Schülerinnen und Schüler

  • Tägliches Eintragen der Hausaufgaben ins Hausaufgabenheft.
  • Mitnahme aller benötigten Materialien (Hefte, Bücher etc.).
  • Selbstständige und vollständige Bearbeitung der Aufgaben.
  • Kennzeichnung erledigter Aufgaben im Hausaufgabenheft.
  • Vorbereitung der Schultasche inkl. aller Materialien am Vortag.
  • Nachholen versäumter Aufgaben bei Krankheit (ggf. mit Hilfe eines Mitschülers).
  • Anerkennung bei regelmäßig vollständiger Bearbeitung und Materialbereitstellung.

Aufgaben der Eltern

  • Sorge für eine ruhige, zeitlich verlässliche Arbeitsumgebung.
  • Interesse zeigen und begleitend unterstützen – aber nicht „Lösungen liefern“.
  • Zu Beginn: Aufgaben gemeinsam besprechen, später selbstständiges Arbeiten fördern.
  • Lob für Anstrengung und Selbstständigkeit – keine Fixierung auf Fehler.
  • Keine zusätzlichen Lernmaterialien oder Druck erzeugen.
  • Austausch mit Lehrkräften bei Überforderung oder Unterforderung.
  • Unterstützung bei versäumtem Unterricht (z. B. durch Krankheit).

Tipps für stressfreie Hausaufgaben

  • Bei Müdigkeit: erst ausruhen, dann arbeiten.
  • Emotionale Belastungen vorher ansprechen (z. B. Streit, Schulärger).
  • Leichter Imbiss kann helfen – kein voller Magen, kein leerer Bauch.
  • Feste Rituale helfen bei Konzentration und Gewohnheitsbildung.
  • Arbeitsplatz: aufgeräumt, Materialien bereitgelegt.
  • Keine Hektik: Geduld hilft mehr als Kontrolle.
  • Aufgabenreihenfolge gemeinsam besprechen (leichte zuerst).
  • Aufgabenwechsel zur Motivation: Schreiben, dann Rechnen, dann Lesen …

Besondere Regelungen

  • Hausaufgaben werden nicht gestellt an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht
  • wenn Feiertage/Ferien unmittelbar folgen
  • bei Projekt- oder Wandertagen
  • Bei regelmäßiger Überforderung (deutlich mehr Zeit als vorgesehen): Rückmeldung an die Lehrkräfte.
  • Eine individuelle Förderung (z. B. bei Nachteilsausgleich) ist möglich und wird im Team abgestimmt.

Quellenverzeichnis

  • Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), § 44 https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg
  • Verwaltungsvorschrift zur Leistungsbewertung (VV vom 21.07.2011, Pkt. 11), bildungsserver.berlin-brandenburg.de
  • VV Schulbetrieb (Organisation des Schulalltags), bildungsserver.berlin-brandenburg.de

Beschlossene Fassung als PDF