Schulprogramm und Konzepte
Schutzkonzept
Wie wir Kinder vor Gewalt und Übergriffen schützen und was im Verdachtsfall zu tun ist. Beschlossen von der Schulkonferenz am 30.09.2026.
Das Schutzkonzept beschreibt, wie die Naturparkschule Prieros Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung, Grenzverletzungen und Übergriffen schützt und was im Verdachtsfall zu tun ist. Die Schulkonferenz hat es am 30.09.2026 beschlossen. Leitmotiv: „Gesunde Schule, gemeinsam stark“.
Unser Anspruch: Die Naturparkschule Prieros ist Lern-, Lebens- und Schutzraum. Dieses Konzept bündelt verbindliche Maßnahmen zur Prävention, klare Verfahrenswege für Verdachts- und Krisenfälle sowie die Zusammenarbeit mit Eltern, Hort, Jugendhilfe und weiteren Fachstellen.
- Arbeitsstand: August 2026
- Beschluss Schulkonferenz: 30.09.2026
- Inkrafttreten: 01.10.2026
- Fortschreibung: mindestens jährlich sowie anlassbezogen
Hinweis zur Nutzung: Das Schutzkonzept ist verbindlicher Orientierungsrahmen. In akuten Gefahrenlagen haben Sofortmaßnahmen zum Schutz Vorrang; bei unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben sind Polizei (110) bzw. Rettungsdienst/Feuerwehr (112) zu verständigen. Die konkreten Kontaktdaten in Anlage 2 werden mindestens jährlich geprüft.
1. Einleitung und Leitbild
1.1 Kinderschutz als Auftrag der Schule
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Schulen sind Bildungs-, Lebens- und Schutzräume und tragen eine besondere Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Der Schutz vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, vor Vernachlässigung sowie vor Grenzverletzungen und Übergriffen gehört deshalb zum Kern des schulischen Auftrags.
Das vorliegende Schutzkonzept bündelt die an der Naturparkschule Prieros vereinbarten Schutzstrukturen. Es beschreibt präventive Standards, Zuständigkeiten, Beschwerdewege und verbindliche Handlungsschritte für Verdachts- und Krisenfälle. Ziel ist nicht, dass schulisches Personal selbst ermittelt oder Diagnosen stellt, sondern dass Hinweise früh wahrgenommen, sachlich dokumentiert, fachlich beraten und geeignete Schutz- und Hilfeschritte eingeleitet werden.
1.2 Leitbild der Naturparkschule Prieros
Die Naturparkschule Prieros versteht sich als Lern- und Lebensort, an dem Kinder in ihrer individuellen Entwicklung unterstützt, gestärkt und geschützt werden. Grundlage unseres pädagogischen Handelns ist das Leitmotiv „Gesunde Schule, gemeinsam stark“.
Als Naturparkschule fördern wir einen respektvollen, wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander. Schülerinnen und Schüler sollen unsere Schule als einen Ort erleben, an dem sie sich sicher fühlen, ihre Grenzen geachtet werden, sie ernst genommen werden und verlässlich Unterstützung erhalten.
1.3 Ziele des Schutzkonzeptes
- Kinder wirksam vor Gewalt, Vernachlässigung, Grenzverletzungen und Übergriffen schützen.
- Prävention und eine Kultur des Hinschauens im gesamten Schulalltag verankern.
- Handlungssicherheit für alle Erwachsenen schaffen, die an und für unsere Schule tätig sind.
- Kinderrechte, Beteiligung und niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten stärken.
- Zuständigkeiten, Dokumentation und Informationswege transparent festlegen.
- Die Zusammenarbeit mit Eltern, Hort, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Schulpsychologie, Schulaufsicht, Polizei und Fachberatungsstellen verlässlich gestalten.
- Das Konzept regelmäßig evaluieren und aus Erfahrungen sowie fachlichen und rechtlichen Entwicklungen fortschreiben.
1.4 Verantwortungsgemeinschaft und Geltungsbereich
Kinderschutz ist eine Verantwortungsgemeinschaft. Das Konzept gilt für Schulleitung, Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches und sonstiges Schulpersonal sowie, im Rahmen ihrer Tätigkeit, für Praktikantinnen und Praktikanten, Honorarkräfte, Ehrenamtliche und externe Kooperationspartner. Auch Hausmeisterei, Sekretariat, Reinigung, Essensversorgung und weitere regelmäßig an der Schule tätige Personen werden in die Schutzkultur einbezogen.
Die Naturparkschule Prieros arbeitet eng mit dem Hort zusammen. Schule und Hort haben jeweils eigene gesetzliche Verantwortlichkeiten; ihre Schutzstrukturen werden jedoch aufeinander abgestimmt. Die Perspektiven von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern fließen in Risikoanalyse, Evaluation und Weiterentwicklung ein.
2. Rechtliche und fachliche Grundlagen
2.1 UN-Kinderrechtskonvention und Grundgesetz
Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet dazu, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen und Kinder vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch zu schützen. Ebenso bedeutsam sind das Recht auf Bildung, Beteiligung und Gehör. Das Grundgesetz schützt die Würde des Menschen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die körperliche Unversehrtheit.
2.2 Brandenburgisches Schulgesetz
§ 4 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet die Schule zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Schule muss jedem Anhaltspunkt für Vernachlässigung oder Misshandlung nachgehen, rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen entscheiden und ein Schutzkonzept vor Gewalt zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen erstellen. Die Belange der ganztägigen Betreuung und der Schulsozialarbeit sind dabei einzubeziehen.
2.3 KKG, SGB VIII und Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz
Für Lehrkräfte ist § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) zentral. Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, sollen die Situation mit dem Kind und, soweit der wirksame Schutz dadurch nicht gefährdet wird, mit den Erziehungsberechtigten erörtert und Hilfen angeregt werden. Zur Gefährdungseinschätzung besteht ein Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Ist ein Tätigwerden des Jugendamtes erforderlich, dürfen die notwendigen Informationen unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitergegeben werden.
Das SGB VIII regelt den Schutzauftrag und die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Für die Schule ist insbesondere die fachliche Kooperation mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe bedeutsam. Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz verpflichtet Schulen in § 27 zur Erstellung von Schutzkonzepten und sieht ausdrücklich eine angemessene Beteiligung von Trägern der Schulsozialarbeit, Kindertagesbetreuung und weiterer Ganztagsangebote vor.
2.4 Datenschutz und Schweigepflicht
Kinderschutz und Datenschutz sind gemeinsam zu beachten. Personenbezogene Informationen werden nur erhoben, dokumentiert und weitergegeben, soweit dies für Beratung, Unterstützung oder Schutz erforderlich und rechtlich zulässig ist. Dokumentationen sind sachlich, zweckgebunden und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren.
Eine Schweigepflichtentbindung kann die Zusammenarbeit in Beratung und Förderung erleichtern, ersetzt aber niemals gesetzliche Handlungsmöglichkeiten und -pflichten bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Die in Anlage 1 enthaltene Einwilligung ist freiwillig und für die Zukunft widerrufbar.
Merksatz: So viel Vertraulichkeit wie möglich, so viel Informationsweitergabe wie zum wirksamen Schutz erforderlich. Einem Kind wird niemals versprochen, dass belastende Informationen unter allen Umständen geheim bleiben. Es wird vielmehr transparent über notwendige nächste Schritte informiert.
3. Prävention und Schutzkultur
3.1 Unser Schutzauftrag
Prävention ist keine Sammlung einzelner Projekttage, sondern eine verlässliche Schutzkultur im Alltag. Kinder sollen erleben, dass persönliche Grenzen gelten, Beschwerden erwünscht sind und Erwachsene verantwortlich handeln. Kinderschutz beginnt damit lange vor einem Krisenfall: durch klare Regeln, transparente Beziehungen, Beteiligung, aufmerksame Aufsicht und eine professionelle Haltung zu Nähe und Distanz.
3.2 Grundwissen Kinderschutz
Kindeswohl bezeichnet die Bedingungen, die für eine gesunde körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung erforderlich sind. Eine Kindeswohlgefährdung ist nicht an ein einzelnes Symptom gebunden. Hinweise müssen immer im Zusammenhang betrachtet werden. Einzelne Auffälligkeiten sind keine Beweise; sie können aber Anlass sein, genauer hinzusehen und fachliche Beratung einzuholen.
3.2.1 Formen von Kindeswohlgefährdung
Eine Übersicht „Kindeswohlgefährdung: Formen und Beispiele“ steht in der PDF unten.
Zu möglichen Anzeichen zählen zum Beispiel häufige oder nicht plausibel erklärte Verletzungen, starke Ängstlichkeit, auffälliger Rückzug, plötzliche Verhaltens- oder Leistungsänderungen, wiederholtes Fehlen, deutliche Übermüdung, mangelnde Versorgung, sexualisiertes Verhalten oder sexualisierte Sprache, die nicht zum Entwicklungsstand passt, sowie Hinweise auf häusliche oder digitale Gewalt. Entscheidend ist: wahrnehmen, sachlich dokumentieren, beraten und nach dem vereinbarten Verfahren handeln.
3.3 Personalverantwortung
Wirksamer Kinderschutz setzt voraus, dass alle an Schule tätigen Erwachsenen ihre Rolle kennen und die vereinbarten Standards mittragen. Die jeweiligen Arbeitgeber und Träger beachten bei Auswahl und Einsatz von Personal die für sie geltenden Prüf- und Nachweispflichten. Die Schule stellt sicher, dass neue Beschäftigte und regelmäßig tätige externe Personen über die schulinternen Schutzstandards, Beschwerdewege und Verfahrenspläne informiert werden.
- Das Schutzkonzept und der Verhaltenskodex werden bei Einarbeitung und Beauftragung bekannt gemacht.
- Fragen zu Nähe, Distanz, Grenzverletzungen und schwierigen Situationen dürfen und sollen im Team angesprochen werden.
- Bestehende private oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Schülerinnen und Schülern bzw. Familien werden gegenüber der Schulleitung transparent gemacht, soweit sie für die dienstliche Rolle relevant sind.
- Hinweise auf Fehlverhalten werden nicht aus Kollegialität bagatellisiert; zugleich gelten Sachlichkeit, Vertraulichkeit und die Unschuldsvermutung.
3.4 Fortbildung und Qualifizierung
Die Naturparkschule Prieros unterstützt regelmäßige Fortbildung und fachlichen Austausch. Ziel ist, Basiswissen zu erhalten, Warnsignale besser einordnen zu können, Gesprächsführung zu verbessern und Handlungssicherheit in belastenden Situationen zu gewinnen. Das Fortbildungskonzept wird jährlich fortgeschrieben und in den schulischen Gremien ausgewertet.
- Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung und häusliche Gewalt
- sexualisierte Gewalt und fachgerechtes Vorgehen bei Verdacht
- Grenzverletzungen und professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
- digitale Gewalt, Cybermobbing und Cybergrooming
- Gesprächsführung mit Kindern und Sorgeberechtigten
- Deeskalation, Konfliktmanagement und Schutz von Beschäftigten
- rechtliche Grundlagen, Datenschutz und Dokumentation
Lehrkräfte aktualisieren entsprechend der schulischen Festlegung ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig; vorgesehen ist eine Auffrischung im Zwei-Jahres-Rhythmus.
3.5 Partizipation und Kinderrechte
Beteiligung schützt. Kinder, die ihre Rechte kennen, Entscheidungen nachvollziehen können und Erwachsene als ansprechbar erleben, können Grenzen leichter benennen und Hilfe suchen. Die Naturparkschule Prieros stärkt deshalb Beteiligung im Unterricht, in Gesprächskreisen, im Klassenrat, in der Schülervertretung und bei der Weiterentwicklung schulischer Regeln.
- Kinder werden altersangemessen über Rechte, Grenzen und Hilfemöglichkeiten informiert.
- Beschwerden und abweichende Meinungen dürfen ohne Beschämung geäußert werden.
- Die Perspektive der Schülerinnen und Schüler wird in Risiko- und Potenzialanalysen einbezogen.
- Eltern und gewählte Vertretungen werden über Schutzstrukturen und Weiterentwicklungen informiert.
3.6 Beschwerde- und Beratungsmöglichkeiten
Die Schule fördert eine offene Gesprächs-, Feedback- und Fehlerkultur. Sorgen, Beschwerden und Hinweise werden ernst genommen. Für alltägliche Konflikte ist ein direkter Klärungsversuch sinnvoll, sofern sich die betroffene Person damit sicher fühlt. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, sexualisierte Gewalt oder mögliches Fehlverhalten von Schulpersonal darf dieser Weg ausdrücklich übersprungen werden.
- Schülerinnen und Schüler: Klassenleitung, Fachlehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Schulleitung und weitere benannte Vertrauenspersonen.
- Eltern: Klassenleitung, gewählte Elternvertretung, Schulleitung; bei Bedarf Schulaufsicht.
- Beschäftigte: Schulleitung, Personalvertretung, Schulpsychologische Beratungsstelle, Schulaufsicht oder externe Fachberatung.
- Ist die Schulleitung selbst Gegenstand eines Verdachts, erfolgt die Kontaktaufnahme unmittelbar mit der zuständigen Schulaufsicht.
Für die Naturparkschule Prieros gelten als regulärer Eskalationsweg, abhängig vom Anliegen, Klassenleitung bzw. beteiligte Lehrkraft, Elternvertretung, Schulleitung Frau Juliane Götze, die zuständige Schulrätin Frau Yvonne Hartmann, die Leitung des Staatlichen Schulamtes Cottbus und schließlich das Ministerium. Kinderschutzfälle werden jedoch nicht schematisch „Stufe für Stufe“ abgearbeitet, sondern nach Gefährdungslage und Fachlichkeit behandelt. Aktuelle Kontaktdaten stehen in Anlage 2.
3.7 Risiko- und Potenzialanalyse der Naturparkschule Prieros
Die Risikoanalyse wird regelmäßig überprüft. Besondere Aufmerksamkeit gilt Situationen mit eingeschränkter Einsehbarkeit, Übergängen zwischen Verantwortungsbereichen und außerschulischen Lernorten. Als Naturparkschule nutzt Prieros Wald, Naturpark und weitere Lernorte intensiv; Aufsicht, Gruppeneinteilung, Treffpunkte, Erste Hilfe und Kommunikationswege werden deshalb vorab festgelegt.
- Räume, Toiletten, Umkleiden: Mögliche Risiken: uneinsehbare Bereiche, eingeschränkte Privatsphäre, unbeobachtete Übergänge. Verbindliche Schutzmaßnahmen: klare Aufsichts- und Zutrittsregeln; Privatsphäre achten; regelmäßige Risikoüberprüfung.
- Naturpark, Wald, Exkursionen: Mögliche Risiken: Gruppen entfernen sich, unklare Treffpunkte, Notfälle außerhalb des Geländes. Verbindliche Schutzmaßnahmen: verbindliche Gruppeneinteilung, Treffpunkte, Erste-Hilfe-Ausstattung, Kommunikationswege; angestrebter Betreuungsschlüssel ca. 1:15.
- Ganztag / Hort: Mögliche Risiken: Übergaben und Zuständigkeitswechsel. Verbindliche Schutzmaßnahmen: klare Übergabe- und Aufsichtsabsprachen nach Kooperationsvereinbarung; feste Ansprechpartner.
- Digitale Kommunikation: Mögliche Risiken: private Kontakte, Bildweitergabe, Cybermobbing, Cybergrooming. Verbindliche Schutzmaßnahmen: dienstliche Kommunikationswege, Datenschutzregeln, Medienbildung, Intervention bei digitalen Übergriffen.
- Großes Schul- und Hortgelände: Mögliche Risiken: Rückzugsmöglichkeiten, schwer einsehbare Bereiche. Verbindliche Schutzmaßnahmen: kontinuierliche, präventive und situationsangemessene Aufsicht; abgestimmte Zuständigkeiten zwischen Schule und Hort.
- Einzelgespräche / Förderung: Mögliche Risiken: Machtgefälle, fehlende Einsehbarkeit, Missverständnisse. Verbindliche Schutzmaßnahmen: transparente Räume und Zeitpunkte; nach Möglichkeit Einsehbarkeit; keine unnötige Abschottung.
3.8 Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex ist Orientierungsrahmen für professionelles, grenzachtendes Verhalten. Er schützt Kinder und zugleich Beschäftigte, weil Erwartungen transparent und Grauzonen kleiner werden.
3.8.1 Im täglichen Umgang
- Wir begegnen Schülerinnen und Schülern respektvoll, wertschätzend und ohne Beschämung.
- Verbale oder körperliche Gewalt, Demütigungen, Drohungen, Einschüchterung, diskriminierende, rassistische, sexistische oder sexualisierte Abwertungen werden nicht toleriert.
- Disziplinarmaßnahmen sind nachvollziehbar, verhältnismäßig und auf das konkrete Verhalten bezogen. Willkür, Bloßstellung und Angst als Erziehungsmittel sind ausgeschlossen.
- Kinder werden nicht bevorzugt oder durch besondere Geheimnisse, Geschenke oder Privilegien in Abhängigkeit gebracht.
- Erwachsene achten auf Sprache, Kleidung und Verhalten, die der professionellen Rolle entsprechen und keine sexualisierte Atmosphäre fördern.
3.8.2 Einzelkontakte, Nähe und Körperkontakt
- Einzelgespräche und Einzelförderung finden möglichst in geeigneten, einsehbaren oder transparent organisierten Räumen statt. Türen werden nicht ohne sachlichen Grund abgeschlossen.
- Körperkontakt ist alters-, rollen- und situationsangemessen. Er erfolgt nur, wenn er pädagogisch, fürsorglich oder sicherheitsbezogen sinnvoll ist und die Grenzen des Kindes beachtet werden.
- Bei Trost, Unterstützung, Erster Hilfe oder Hilfestellung wird soweit möglich angekündigt, was geschieht. Ablehnung eines Kindes wird respektiert, sofern keine akute Gefahrenabwehr entgegensteht.
- Intime Pflege- oder Unterstützungssituationen werden auf das Notwendige beschränkt und besonders transparent gestaltet.
3.8.3 Sport, Umkleiden und sanitäre Bereiche
- Hilfe- und Sicherheitsstellungen im Sport werden fachgerecht angekündigt und auf das Erforderliche beschränkt.
- Umkleiden und Sanitärräume sind Schutzräume. Erwachsene betreten sie nur bei nachvollziehbarem Anlass, kündigen das Betreten an und achten auf größtmögliche Privatsphäre.
- Bei Unsicherheit oder besonderen Situationen wird nach Möglichkeit eine zweite erwachsene Person informiert oder hinzugezogen.
3.8.4 Schulfahrten und Übernachtungen
- Minderjährige und Begleitpersonen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern bzw. Schlafbereichen.
- Das Betreten von Schlafräumen wird angekündigt; die Privatsphäre der Kinder wird gewahrt.
- Begleitpersonen vermeiden unnötige 1:1-Situationen in Schlafräumen. Ausnahmen aus Fürsorge- oder Notfallgründen werden transparent gehandhabt.
- Aufsicht, nächtliche Erreichbarkeit, Heimwehsituationen und Notfallwege werden vorab im Team geklärt.
3.8.5 Digitale Kommunikation und private Kontakte
- Schulische Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern erfolgt über die dienstlich vereinbarten Wege.
- Private Freundschaftsanfragen, private Social-Media-Kontakte und verdeckte Einzelchats zwischen Beschäftigten und Schülerinnen bzw. Schülern sind nicht vorgesehen.
- Private Telefonnummern werden nur genutzt, wenn dies bei Fahrten oder Projekten aus Sicherheitsgründen vereinbart und für Sorgeberechtigte transparent ist.
- Fotos, Videos und personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden schulischen und datenschutzrechtlichen Regeln verarbeitet.
- Beschäftigte bauen keine neuen privaten Freundschaften zu betreuten Kindern auf und führen die professionelle Beziehung nicht als private Beziehung fort. Bestehende familiäre oder private Beziehungen werden transparent gemacht.
- Private Geldgeschäfte, bezahlte Dienstleistungen und individuelle Geschenke zwischen Beschäftigten und Schülerinnen bzw. Schülern werden vermieden; anlassbezogene Aufmerksamkeiten sind transparent.
3.9 Präventionsangebote
Die Naturparkschule Prieros verbindet Kinderschutz mit sozialem Lernen, Gesundheitsförderung, Medienbildung und Naturpädagogik. Präventionsangebote werden so geplant, dass Kinder nicht nur Gefahren kennenlernen, sondern vor allem Selbstwirksamkeit, Sprachfähigkeit, Konfliktkompetenz und verlässliche Hilfestrukturen erleben.
Verbindliche bzw. regelmäßig vorgesehene Bausteine je Klassenstufe:
- Klasse 1: Projekt „Sicher werden“; Kinderrechte, Gefühle und Hilfe holen
- Klasse 2: Projekt „Sicher werden“; soziales Lernen und Konfliktkompetenz
- Klasse 3: Projekt „Sicher werden“; Einführung Klassenrat
- Klasse 4: Kinderrechte, Beteiligung, Konflikt- und Beschwerdekompetenz im Unterricht und Schulleben
- Klasse 5: Medienbildung; Schutz vor digitaler Gewalt und Cybermobbing
- Klasse 6: Medienbildung; digitale Selbstbestimmung, Grenzachtung und Hilfewege
Darüber hinaus werden Eltern über Beratungs- und Präventionsangebote informiert. Termine und Angebote werden über die schulischen Informationswege veröffentlicht; Elternvertretungen unterstützen die Kommunikation mit der Gesamtelternschaft.
4. Intervention und Handlungspläne
4.1 Verfahrensgrundsätze
- Kinderschutz hat Vorrang. In akuten Gefahrenlagen werden zuerst Schutz und medizinische bzw. polizeiliche Hilfe sichergestellt.
- Ruhe bewahren. Keine vorschnellen Bewertungen, Konfrontationen oder eigenen Ermittlungen.
- Sachlich dokumentieren. Datum, Uhrzeit, konkrete Beobachtungen, möglichst wörtliche Aussagen, beteiligte Personen und Maßnahmen werden nachvollziehbar festgehalten.
- Mehr-Augen-Prinzip. Niemand entscheidet allein. Bei sexualisierter Gewalt wird der Kreis der Beratenden bewusst klein gehalten und früh qualifizierte Fachberatung genutzt.
- Vertraulichkeit. Informationen erhalten nur Personen, die sie für Schutz, Beratung oder Verfahren benötigen.
- Kinder beteiligen. Betroffene Kinder werden altersangemessen über nächste Schritte informiert und nicht mit Verantwortung für das Verfahren belastet.
- Eltern einbeziehen, außer wenn dadurch der wirksame Schutz des Kindes gefährdet würde, insbesondere bei möglicher Gewalt im familiären Umfeld.
- Keine suggestiven Befragungen. Offene Fragen, Zuhören, nicht drängen; gerichtsverwertbare Ermittlungen sind Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden.
4.2 Zuständigkeiten und Netzwerk
Alle Beschäftigten können erste Hinweise wahrnehmen und sind verpflichtet, diese ernst zu nehmen. Die fallführende Person dokumentiert die Wahrnehmung. Die Schulleitung koordiniert formale Schritte und bezieht das schulische Kinderschutzteam ein. Eine insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt bei der fachlichen Gefährdungseinschätzung. Das Jugendamt ist einzubeziehen, wenn eine Gefährdung nicht anderweitig abgewendet werden kann oder eine akute bzw. gewichtige Gefährdung ein Tätigwerden erforderlich macht.
- Erstwahrnehmung: alle Beschäftigten und im Schulalltag tätigen Erwachsenen
- Dokumentation: beobachtende bzw. fallführende Person
- erste interne Beratung: Schulleitung / Kinderschutzteam; bei Bedarf Schulsozialarbeit
- fachliche Gefährdungseinschätzung: insoweit erfahrene Fachkraft / spezialisierte Fachberatung
- Kontakt Jugendamt: in der Regel Schulleitung; gesetzliche Befugnisse der fallführenden Lehrkraft bleiben unberührt
- Kontakt Schulaufsicht bei Verdacht gegen Schulpersonal: Schulleitung; ist die Schulleitung betroffen, unmittelbarer Kontakt zur Schulaufsicht
- Begleitung / Nachsorge: Klassenleitung, Schulleitung und passende Unterstützungsstellen
4.3 Handlungsplan A: Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung im häuslichen bzw. außerschulischen Umfeld
Der folgende Verfahrensweg verbindet die schulinternen Festlegungen mit dem in der Brandenburg-Handreichung beschriebenen Vorgehen und dem von der Schulleitung benannten Ablaufschema aus dem GST-Konzept. Er wurde für die Zuständigkeiten der Naturparkschule Prieros angepasst.
Das Ablaufschema „Kooperation Schule und Jugendhilfe zum Kinderschutz“ steht in der PDF unten.
4.4 Handlungsplan B: Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt ist besondere Zurückhaltung geboten. Die Schule klärt nicht „ob es wirklich passiert ist“, sondern schützt, dokumentiert und organisiert qualifizierte Beratung. Eine breite kollegiale Fallbesprechung kann Gerüchte fördern und die Aufklärung erschweren; deshalb wird der Personenkreis klein gehalten.
Das Ablaufschema bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt steht in der PDF unten.
4.5 Handlungsplan C: grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten durch Schulpersonal
Hinweise auf grenzverletzendes, übergriffiges oder möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten durch Schulpersonal werden sorgfältig und ohne Vorverurteilung bearbeitet. Zugleich darf der Schutz des betroffenen Kindes nicht hinter dem Schutz des Rufs der Einrichtung oder einzelner Beschäftigter zurückstehen.
Das Ablaufschema bei Verdacht auf grenzüberschreitendes Verhalten durch Schulpersonal steht in der PDF unten.
4.6 Handlungsplan D: grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten unter Schülerinnen und Schülern
Auch Grenzverletzungen und Übergriffe unter Kindern können das Kindeswohl beeinträchtigen. Anders als im bisherigen Entwurf wird dieser Handlungsplan ausdrücklich auf die beteiligten Schülerinnen und Schüler zugeschnitten. Ziel ist gleichzeitig der Schutz der betroffenen Person, eine klare Grenze gegenüber übergriffigem Verhalten und eine entwicklungsangemessene pädagogische Bearbeitung.
- 1. Situation stoppen und Sicherheit herstellen; Beteiligte bei Bedarf räumlich trennen.
- 2. Erste Informationen getrennt und ohne gegenseitige Konfrontation aufnehmen; keine suggestiven Befragungen.
- 3. Vorfall, Aussagen und Sofortmaßnahmen sachlich dokumentieren und Schulleitung bzw. Kinderschutzteam informieren.
- 4. Gefährdungslage einschätzen: einmalige Grenzverletzung, wiederholtes Übergriffsmuster, erheblicher Machtunterschied, sexualisierte Gewalt oder strafrechtlich relevante Handlung.
- 5. Sorgeberechtigte informieren, soweit der Schutz nicht entgegensteht; bei gewichtigen Anhaltspunkten fachliche Beratung und Jugendamt einbeziehen.
- 6. Pädagogische und ggf. schulrechtliche Maßnahmen festlegen; Schutz- und Unterstützungsplan für Betroffene vereinbaren.
- 7. Nachkontrolle: Wirksamkeit prüfen, Wiederholung verhindern und bei Bedarf Risikoanalyse anpassen.
4.7 Handlungsplan E: Gewalt gegen Schulpersonal
Die Schule trägt auch Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Körperliche Gewalt, Bedrohungen, massive Beleidigungen, Stalking, digitale Angriffe oder Übergriffe durch Schülerinnen und Schüler, Sorgeberechtigte oder Dritte werden nicht hingenommen.
- 1. Gefahr unterbrechen, Distanz herstellen und bei Bedarf Unterstützung, Polizei oder Rettungsdienst rufen.
- 2. Schulleitung informieren; verletzte oder stark belastete Beschäftigte erhalten medizinische bzw. psychosoziale Unterstützung.
- 3. Vorfall mit Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligten, Zeuginnen und Zeugen sowie Maßnahmen dokumentieren.
- 4. Pädagogische, schulrechtliche, dienstrechtliche bzw. strafrechtliche Schritte prüfen und einleiten.
- 5. Bei Übergriffen durch Erwachsene können Schutzmaßnahmen bis hin zu einem Hausverbot geprüft werden.
- 6. Nachsorge durchführen und organisatorische Präventionsmaßnahmen aus dem Vorfall ableiten.
4.8 Dokumentation, Kommunikation, Nachsorge und Rehabilitation
Dokumentation ist Teil des Schutzes. Sie dient der fachlichen Kontinuität, Nachvollziehbarkeit und rechtlichen Absicherung. In den Anlagen 3 bis 5 stehen dafür ein Elternvereinbarungsbogen sowie Dokumentationsbögen für außerschulische und interne Verdachtsfälle zur Verfügung.
- Beobachtung und Interpretation werden getrennt. Vermutungen werden als Vermutungen gekennzeichnet.
- Wörtliche Aussagen werden möglichst wörtlich, ohne sprachliche „Glättung“, dokumentiert.
- Vertrauliche Unterlagen werden geschützt und nicht in allgemein zugänglichen Ablagen geführt.
- Öffentliche oder externe Kommunikation zu institutionellen Verdachtsfällen wird ausschließlich abgestimmt durch die Schulleitung bzw. zuständige Schulaufsicht geführt.
- Nach bestätigten institutionellen Vorfällen wird geprüft, welche Strukturen den Vorfall ermöglicht oder die Aufdeckung erschwert haben. Die Risikoanalyse wird angepasst.
- Bei unbegründeten oder ausgeräumten Vorwürfen wird ein fallangemessenes Rehabilitationsverfahren geplant, das die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten wahrt.
5. Kooperation Schule - Hort
5.1 Gemeinsamer Schutzauftrag
Naturparkschule Prieros und Hort begleiten viele Kinder über einen großen Teil ihres Tages. Beide Einrichtungen verstehen den Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung als gemeinsame Verantwortung innerhalb ihrer jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten. Schutzkonzepte, Aufsicht, Übergaben und Kommunikationswege werden aufeinander abgestimmt.
5.2 Zusammenarbeit und Informationswege
Relevante Beobachtungen werden nicht beiläufig oder über private Kommunikationswege weitergegeben, sondern über festgelegte Ansprechpartner und unter Beachtung von Datenschutz und Kinderschutz. Fallberatungen zwischen Schule und Hort werden so datensparsam wie möglich und bei Bedarf pseudonymisiert durchgeführt.
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird den Sorgeberechtigten der neu aufgenommenen ersten Klassen die Schweigepflichtentbindung aus Anlage 1 verbindlich ausgehändigt. Die Entscheidung, sie zu unterschreiben, bleibt freiwillig. Eine erteilte Einwilligung wird zur Schülerakte genommen und kann für die Zukunft widerrufen werden. Gesetzlich zulässige Informationsweitergaben im Kinderschutz sind von dieser Einwilligung unabhängig.
5.3 Gemeinsame Präventionsarbeit
Schule und Hort fördern gemeinsam soziale Kompetenzen, Konfliktfähigkeit, Kinderrechte, Beteiligung und Verantwortungsbewusstsein. Naturpädagogische Projekte, Waldtage und Umweltangebote werden zugleich genutzt, um Teamfähigkeit, Selbstvertrauen und respektvollen Umgang mit Mensch und Natur zu stärken.
5.4 Qualitätssicherung
Kooperationsvereinbarung, Übergaben und gemeinsame Schutzabläufe werden regelmäßig ausgewertet. Anlassbezogene Erfahrungen, Veränderungen im Gelände oder in der Organisation sowie Hinweise von Kindern, Eltern und Beschäftigten fließen in die Fortschreibung ein.
6. Evaluation und Fortschreibung
Das Schutzkonzept ist kein statisches Dokument. Die Schulleitung koordiniert mindestens einmal jährlich die Überprüfung. Zusätzlich wird es nach relevanten gesetzlichen oder organisatorischen Änderungen, nach besonderen Vorfällen und bei erkennbaren Lücken angepasst.
- Aktualität von Kontaktdaten und Zuständigkeiten in Anlage 2
- Wirksamkeit der Beschwerdewege und Bekanntheit der Ansprechpartner
- Erfahrungen aus Verdachts- und Interventionsfällen, ohne personenbezogene Details unnötig zu verbreiten
- Ergebnisse der Risiko- und Potenzialanalyse
- Umsetzung des Verhaltenskodex und Fortbildungsbedarf
- Abstimmung mit Hort, Schulsozialarbeit und weiteren Kooperationspartnern
- Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern
Änderungen werden transparent dokumentiert und in den zuständigen schulischen Gremien beraten. Das Schutzkonzept tritt nach Beschluss der Schulkonferenz in Kraft.
7. Fachliche Grundlagen und Quellen
Die vorliegende Fassung wurde aus dem bestehenden Schutzkonzept der Naturparkschule Prieros weiterentwickelt. Ergänzend wurden die von der Schulleitung benannten Bestandteile des Kinderschutzkonzeptes der Gesamtschule Teltow sowie die Brandenburg-Handreichung „Kinderschutz in der Schule“ von kobra.net ausgewertet. Die Ablaufschemata wurden nicht wörtlich übernommen, sondern an die aktuelle Brandenburg-Handreichung und die Zuständigkeiten in Dahme-Spreewald angepasst.
- Naturparkschule Prieros: bisherige Vorlage des Schutzkonzeptes, Arbeitsstand 2026.
- kobra.net: „Kinderschutz in der Schule: Handreichung zur Entwicklung eines Schutzkonzepts für Schulen im Land Brandenburg“, insbesondere Materialien C7 bis C9 und Handlungsgrundsätze.
- Gesamtschule Teltow: Kinderschutzkonzept v0.98 (Juni 2019), insbesondere Darstellung der Formen von Kindeswohlgefährdung und die von der Schulleitung markierten Ablaufschemata.
- Brandenburgisches Schulgesetz, § 4 Abs. 3; Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, § 4; Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz, § 27.
- Offizielle Kontaktdaten: Schulporträt Brandenburg, Staatliches Schulamt Cottbus, Landkreis Dahme-Spreewald, Polizei Brandenburg, Ordentliche Gerichtsbarkeit Brandenburg sowie Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch. Kontaktdaten geprüft am 7. August 2026.
Hinweis zur Aktualität: Personenbezogene Zuständigkeiten, Telefonnummern und E-Mail-Adressen können sich ändern. Anlage 2 ist deshalb mindestens jährlich und vor einer Neuauflage zu prüfen.
Anlagen
Die Anlagen stehen in der PDF unten, als Formulare zum Ausfüllen am Bildschirm oder zum Ausdrucken:
- Anlage 1: Schweigepflichtentbindung zur Zusammenarbeit im Rahmen von Beratung, Förderung und Kinderschutz. Sie wird den Eltern der ersten Klassen ausgehändigt und steht unten auch als eigenes Blatt.
- Anlage 2: Notrufnummern, Fachstellen, Ansprechpartner und Netzwerkkarte. Die Liste mit den Ansprechpartnern und Telefonnummern liegt im Kollegium vor und gehört nicht zur öffentlichen Fassung.
- Anlage 3: Vereinbarung mit Eltern/Erziehungs-/Sorgeberechtigten
- Anlage 4: Dokumentationsbogen: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im außerschulischen Umfeld
- Anlage 5: Dokumentationsbogen für interne (institutionelle) Verdachtsfälle
Im Notfall: Polizei 110, Rettungsdienst und Feuerwehr 112. Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, bundesweit, anonym und kostenfrei: 0800 22 55 530.
Beschlossene Fassung als PDF
- SchutzkonzeptSchuljahr 26/27 · PDF · 1,7 MB · Stand 02.10.2026Beschlossen von der Schulkonferenz am 30.09.2026. Mit den Ablaufschemata und den Anlagen 1, 3, 4 und 5 zum Ausfüllen.
- SchweigepflichtentbindungPDF · 374 KB · Stand 01.10.2026Anlage 1 zum Schutzkonzept. Freiwillig und jederzeit widerrufbar. Wird den Eltern der ersten Klassen ausgehändigt.
