Naturparkschule Prieros im Naturpark Dahme-Heideseen

Schulprogramm und Konzepte

Schulfahrtenkonzept

Wandertage, Klassenfahrten und Ausflüge: Ziele, Organisation, Rechte und Pflichten.

Schulfahrten sind ein elementarer Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Grundschule Prieros. Sie ermöglichen Erfahrungsräume außerhalb des schulischen Lernorts und fördern die Persönlichkeitsentwicklung, die Gemeinschaft sowie den Bezug zur Natur- und Kulturlandschaft Brandenburgs. Schulfahrten stärken das soziale Miteinander, unterstützen außerschulisches Lernen und sind Teil unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit als Naturparkschule. Die rechtlichen Grundlagen für schulische Fahrten ergeben sich aus der VV Schulfahrten (Verwaltungsvorschrift zu Veranstaltungen außerhalb der Schule, MBJS Brandenburg) sowie aus § 45 Abs. 1 BbgSchulG. Ergänzend verweist der Bildungsserver Berlin-Brandenburg auf die Bedeutung von Fahrten für die Persönlichkeitsbildung und sozialen Kompetenzen von Schüler*innen. Finanzierung und Schulfahrtenbudget Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über Elternbeiträge. Zur Entlastung stehen jedoch schulische und außerschulische Unterstützungsmechanismen zur Verfügung: Das Schulfahrtenbudget wird vom MBJS pauschal pro Schule zugewiesen. Es dient primär der Erstattung von Reisekosten für Lehrkräfte. Die Verwaltungsvorschrift Schulfahrten (VV-Schulfahrten) regelt, dass die Schulkonferenz die Mittelverwendung jährlich neu beschließt. Die Schulfahrten müssen also in Art und Umfang an das verfügbare Budget angepasst sein (Budgetverteilung darf über das Jahr bei Bedarf variieren und angepasst werden- aber das Gesamtbudget nicht überschreiten) Die genaue Höhe des Schulfahrtenbudgets wird durch das MBJS festgelegt. Die Kriterien für dessen Berechnung sind nicht öffentlich detailliert einsehbar, jedoch erfolgt die Zuweisung unabhängig von der Schülerzahl und basiert auf pauschalen Landesregelungen. Es wird empfohlen, Reiseveranstalter mit Freiplatzangeboten für Lehrkräfte (und ggf. begleitende Elternteile) zu nutzen. Diese Freiplätze können in Anspruch genommen werden, um Eigenbeteiligungen für Begleitpersonen zu vermeiden – dann, wenn das Schulfahrtenbudget bereits ausgeschöpft ist oder nicht ausreichend für eine vollständige Kostenerstattung. Bei Bedarf können zusätzliche Fördermittel über den Förderverein oder externe Programme beantragt werden.

Das Blatt für Eltern

Vor jeder mehrtägigen Fahrt brauchen wir von Ihnen die ausgefüllte **Erklärung der Eltern zur Schulfahrt**. Darin stehen Einverständnis, Erreichbarkeit, Versicherung, Medikamente, Taschengeld und die Regeln vor Ort.

Das Einverständnis für Fotos steht bewusst nicht mehr auf diesem Blatt, sondern auf einem eigenen: der **Einwilligung in Fotos und Videos**. Sie ist freiwillig und jederzeit widerrufbar, und wer sie nicht erteilt, hat keinen Nachteil. Die Fahrt hängt nicht daran.

Beide Blätter stehen auch unter Elternbriefe und Downloads und unten auf dieser Seite zum Herunterladen.

Wenn Kosten ein Problem sind, sprechen Sie bitte vertraulich mit der Klassenleitung oder der Schulleitung. Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, und Teilhabe soll nicht am Geld scheitern.

Pädagogische Ziele und Rahmenbedingungen

Die Schulfahrten orientieren sich an den Vorgaben der VV-Schulfahrten des MBJS Brandenburg und am Bildungsserver Berlin-Brandenburg. Sie sollen neue Lern- und Erlebnisräume eröffnen, den Zusammenhalt in der Klassengemeinschaft stärken und eine aktive Auseinandersetzung mit Natur, Kultur und Geschichte ermöglichen. Die Auswahl der Reiseziele erfolgt unter dem Gesichtspunkt der pädagogischen Zielsetzung sowie der Erschließung regionaler Bildungsangebote. Gleichzeitig achten wir darauf, dass finanzielle Belastungen für Familien möglichst gering bleiben. Schulfahrten finden in der Regel an Unterrichtstagen statt. Die Teilnahme ist grundsätzlich für alle Schüler*innen verpflichtend. Ausnahmen sind ausschließlich bei gesundheitlichen Gründen oder disziplinarischen Maßnahmen möglich.

Organisation und Durchführung

Alle Fahrten werden frühzeitig (mindestens drei Monate vor Fahrtantritt- Eintrag auf die Homepage unter dem Reiter Termine – Verantwortlichkeit Klassenlehrkraft/ Sekretariat) bei der Rektorin angemeldet und bedürfen ihrer Genehmigung. Die Kosten sowie der organisatorische Rahmen werden vorab auf Elternversammlungen transparent vorgestellt und demokratisch abgestimmt. Die Zustimmung zur Teilnahme und die verbindliche Kostenübernahmeerklärung der Eltern sind schriftlich einzuholen. Mehrtägige Fahrten werden über ein Klassenkonto abgewickelt. Der verantwortliche Leiter der Schulfahrt legt sämtliche Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar offen. Die Kostenanteile für mitfahrende Begleitpersonen können demokratisch auf die Teilnehmer*innen umgelegt werden. Die Teilnahme an besonderen Vorhaben (z. B. Baden, Bootsfahrten, Kletterwald, Rad- oder Bergwanderungen) setzt eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern voraus.

Rechte und Pflichten der Lehrkräfte

Lehrkräfte können zur Teilnahme an Schulfahrten verpflichtet werden (siehe Begriffsklärung), wenn sie im dienstlichen Zusammenhang stehen und durch die Schulleitung zugewiesen wurden (§ 45 Absatz 1 BbgSchulG in Verbindung mit VV Schulfahrten). Eine Weigerung ist nur mit triftigen Gründen möglich (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, familiäre Härtefälle). Bei medizinisch- therapeutischem Bedarf (z. B. Begleitung eines Kindes mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf) kann eine zusätzliche Begleitperson beantragt werden. Elternteile, Schulbegleiter oder therapeutisch geschulte Fachkräfte können nach Abstimmung durch die Schule eingesetzt werden, sofern dies dem Wohl des Kindes dient. Die pädagogische Verantwortung obliegt während der Fahrt grundsätzlich der Lehrkraft. Sie übernimmt die Aufsicht nach den Maßgaben der VV Aufsicht und handelt im Rahmen der Fürsorgepflicht.

Transparenz und Kommunikation

Das Schulfahrtenkonzept ist Bestandteil des Schulprogramms und auf der Schulhomepage öffentlich einsehbar. Eltern erhalten frühzeitig alle relevanten Informationen über geplante Fahrten, notwendige Ausrüstungen, Versicherungsschutz sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Ziel ist eine transparente, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus – im Sinne einer gelingenden und sicheren Durchführung aller Schulfahrten. Die geplanten Fahrten und alle dazugehörigen Termine werden durch das Sekretariat in den digitalen Schulkalender unter dem Reiter „Termine“ auf der Schulhomepage eingetragen und regelmäßig aktualisiert. Dies ermöglicht allen Beteiligten (Eltern, Schüler*innen, Kollegium) eine verlässliche Planung und transparente Information.

Rechtliche Grundlagen und Verweise

Lehrkräfte nehmen im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtungen an Schulfahrten teil, sofern sie für die Durchführung zuständig sind oder durch die Schulleitung beauftragt wurden (VV Schulfahrten, Abschnitt 8 Abs. 1, i. V. m. § 45 BbgSchulG). Die Teilnahme ist somit Teil des schulischen Dienstauftrags. Gleichzeitig sieht die VV Schulfahrten Ausnahmeregelungen vor: Bei triftigen persönlichen Gründen – wie gesundheitlichen Einschränkungen, familiären Härtefällen oder Schwerbehinderung – kann eine Befreiung von der Teilnahme beantragt werden. In solchen Fällen wird eine andere geeignete Lehrkraft beauftragt. Schwerbehinderten Lehrkräften darf die Teilnahme nur mit deren Zustimmung zugewiesen werden. Gegebenenfalls ist ihnen eine Begleitperson zur Seite zu stellen. Die pädagogische Verantwortung während der Schulfahrt verbleibt grundsätzlich bei der Lehrkraft. Sie übernimmt die Aufsicht gemäß den Maßgaben der VV Aufsicht und handelt im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht. Die Schulleitung ist durch den Bürgermeister (Träger der Schule) bevollmächtigt die Vereträge zu unterschreiben (Vollmacht zur Vertragsverhandlung von Schulfahrten – im Ordner Beschlüsse) 6. Begriffsklärung: Was gilt als Schul- bzw. Klassenfahrt? Laut Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (VV Schulfahrten) gelten alle pädagogisch begründeten Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes als Schulfahrten, sofern sie im Rahmen schulischer Bildungsvorhaben stattfinden, durch die Schulleitung genehmigt wurden und der Aufsichtspflicht unterliegen. Dazu zählen ausdrücklich auch eintägige Veranstaltungen wie Wandertage, Exkursionen, Natur- und Umwelttage (z. B. im Rahmen unserer Naturparkschule, Projekttage) Damit ein Wandertag als Schulveranstaltung anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Er ist Teil des Schulprogramms oder hat einen Bezug zum Unterricht bzw. zur pädagogischen Zielsetzung.
  • Er wurde durch die Schulleitung genehmigt.
  • Er findet im Klassen- oder Jahrgangsverband statt.
  • Die Eltern wurden im Vorfeld informiert und es liegt eine Einverständniserklärung vor.
  • Die Veranstaltung wird von Lehrkräften begleitet und unterliegt der VV Aufsicht.

Auch bei Wandertagen besteht für Lehrkräfte Dienstpflicht zur Teilnahme, sofern sie dem Kollegium für die Begleitung zugewiesen wurden. Versicherungsschutz (Unfall- und Diensthaftpflicht) greift sowohl für Schüler*innen als auch für Aufsichtspersonen wie bei mehrtägigen Schulfahrten.

Rechte und Pflichten der Eltern

Die Teilnahme an Schulfahrten setzt eine vertrauensvolle Kooperation zwischen Schule und Elternhaus voraus. Damit alle organisatorischen, gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Aspekte geklärt sind, ist die Mitwirkung der Erziehungs- und Sorgeberechtigten von zentraler Bedeutung. Eltern haben das Recht, frühzeitig über Ziele, Inhalte, Kosten, Begleitpersonen und Rahmenbedingungen der geplanten Fahrt informiert zu werden. Ebenso werden sie über das pädagogische Konzept der Fahrt, notwendige Materialien, die Hausordnung des Quartiers sowie den Ablauf vorab in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig übernehmen Eltern die Verantwortung für eine umfassende, wahrheitsgemäße und verbindliche Auskunft im Rahmen der schriftlichen Einverständniserklärung. Dazu zählen insbesondere:

  • die schriftliche Zustimmung zur Teilnahme ihres Kindes,
  • die verbindliche Übernahme der vereinbarten Kosten,
  • die Angabe zweier erreichbarer Telefonnummern für Notfälle,
  • Informationen über Impfstatus, Medikamente, Allergien und gesundheitliche Einschränkungen,
  • Versicherungsschutz (Kranken- und Haftpflicht),
  • Zustimmung zu ärztlichen Sofortmaßnahmen im Notfall,
  • Regelungen zu Wertgegenständen, Taschengeld und Nutzung elektronischer Geräte (keine Kommunikationsgeräte erlaubt lt. Schulkonferenzbeschluss)
  • Hinweise zur Aufsichtspflicht und zu disziplinarischen Konsequenzen bei grobem Fehlverhalten,
  • klare Regelung zur Fotoerlaubnis

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

1.Zur verbindlichen Teilnahme an der Schulfahrt ist von den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Erklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Diese Erklärung dient der rechtlichen Absicherung.

Zur medizinischen Versorgung und im Notfall bzw. organisatorischen Planung

benötigen wir entsprechende Angaben - im Rahmen einer standardisierten Einverständniserklärung - die vor Antritt der Fahrt von beiden Sorgeberechtigten (sofern vorhanden) unterschrieben werden muss. Ohne diese Erklärung ist eine Teilnahme an der Schulfahrt nicht möglich. Das Formular befindet sich als PDF Dokument auf unserer Homepage.

Quellen und Verlinkungen

  • VV Schulfahrten, MBJS Brandenburg
  • § 45 BbgSchulG – Veranstaltungen außerhalb der Schule
  • Bildungsserver Berlin-Brandenburg: https://bildungsserver.berlin- brandenburg.de/themen/unterricht/schulfahrten
  • Schulrecht Brandenburg: https://mbjs.brandenburg.de

Fahrten und Kosten im Schuljahr 2026/27

Folgende Veranstaltungen werden durch die Schulkonferenz aus der Vorlage der Lehrkräfte für die Schule beschlossen.

  • Klasse 1

    Dauer der Schulfahrt
    1 bis 2 Wandertage
    Entfernung
    -
    Kosten für Lehrkräfte
    0
  • Klasse 2

    Dauer der Schulfahrt
    1 bis 2 Wandertage
    Entfernung
    -
    Kosten für Lehrkräfte
    0
  • Klasse 3

    Dauer der Schulfahrt
    1 bis 3 Wandertage und/oder höchstens 3 Tage Klassenfahrt (2 Übernachtungen)
    Entfernung
    höchstens 50 km
    Kosten für Lehrkräfte
    200 € pro Klasse
  • Klasse 4

    Dauer der Schulfahrt
    1 bis 5 Wandertage Klassenfahrt variabel
    Entfernung
    in Absprache mit der Klassenleitung und der Schulleitung
    Kosten für Lehrkräfte
    Freiplätze werden an Lehrkräfte vergeben, wenn es über die Haushaltsmittel des Jahres geht (laut RS 2/25 vom 19.12.2025)
  • Klasse 5

    Dauer der Schulfahrt
    1 bis 5 Wandertage Klassenfahrt variabel
    Entfernung
    in Absprache mit der Klassenleitung und der Schulleitung
    Kosten für Lehrkräfte
    Freiplätze werden an Lehrkräfte vergeben, wenn es über die Haushaltsmittel des Jahres geht (laut RS 2/25 vom 19.12.2025)
  • Klasse 6

    Dauer der Schulfahrt
    1 bis 5 Wandertage und/oder höchstens 5 Tage Klassenfahrt (4 Übernachtungen)
    Entfernung
    innerhalb Deutschlands
    Kosten für Lehrkräfte
    300 € pro Klasse

Budget im Schuljahr: 1.000 € (abhängig von der jährlichen Zuweisung)

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