Schulprogramm und Konzepte
Vertretungskonzept
Was passiert, wenn eine Lehrkraft ausfällt. Stand 2025.
Einleitung und Zielsetzung
Unterrichtsausfall stellt für Schulen eine besondere Herausforderung dar. Ziel des Vertretungskonzeptes der Naturparkschule Prieros ist es, die pädagogische Kontinuität zu gewährleisten, Lernprozesse abzusichern und die Schülerinnen und Schüler zuverlässig zu betreuen. Vertretung ist dabei nicht als bloße Aufsicht, sondern als Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags (§ 4 Abs. 1 BbgSchulG) zu verstehen. Das Konzept folgt den Grundsätzen der Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb (VV Schulbetrieb) sowie den Bestimmungen der Grundschulverordnung (§ 12 GsV) und ergänzt diese durch schulinterne Regelungen.
Grundsätze der Unterrichtsvertretung
- Unterrichtsausfall soll nach Möglichkeit vermieden werden.
- Vorrang hat die Sicherung des Unterrichts in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht, insbesondere in den Klassenstufen 1 und 2 (vgl. VV Schulbetrieb, Nr. 4.2).
- Schülerinnen und Schüler der Primarstufe dürfen nur mit Zustimmung der Eltern vorzeitig nach Hause geschickt werden. Eine unbeaufsichtigte Entlassung ist ausgeschlossen (§ 63 BbgSchulG).
- Unterrichtsvertretung soll fachgerecht erfolgen und die pädagogische Arbeit im Sinne der Kontinuität unterstützen.
Maßnahmen im Krankheits- oder Vertretungsfall
Aufgaben der Lehrkräfte
- Lehrkräfte informieren bei kurzfristiger Erkrankung die Schulleitung (oder im Vertretungsfall die Sekretärin) möglichst bis 7:30 Uhr. Bei einer plötzlichen, kurzfristigen Erkrankung einer Lehrkraft werden die betroffenen Klassen – wie im Stundenplan vorgesehen – unterrichtet oder betreut. Damit ist gewährleistet, dass die geplanten Fächer und Strukturen soweit möglich aufrechterhalten bleiben. An den nachfolgenden Tagen kann es notwendig sein, Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 4 bis 6 für einen längeren Zeitraum vorzeitig nach Hause zu entlassen, sofern die schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt. Diese Maßnahme wird ausschließlich in Absprache mit der Schulleitung umgesetzt.
- Bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf (z. B. Klassenfahrten, Fortbildungen) bereiten die Lehrkräfte Unterrichtsmaterialien vor, die eine kontinuierliche Bearbeitung ermöglichen.
- Kinder und Eltern werden zeitnah über Änderungen informiert.
- Fortbildungsmaßnahmen des Kollegiums werden möglichst in unterrichtsfreien Zeiten angesetzt; falls dies nicht möglich ist, wird der Vertretungsunterricht nach diesem Konzept organisiert.
Organisatorische Maßnahmen
- Die Vertretungspläne werden täglich bis 11:20 Uhr für den Folgetag erstellt und veröffentlicht. Sie hängen im Lehrerzimmer und im Foyer der Schule aus, sodass sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen, Schüler und Eltern Einsicht haben. Darüber hinaus erfolgt – sofern technisch möglich – eine Veröffentlichung auf der Homepage der Schule, um Transparenz für die gesamte Schulgemeinschaft sicherzustellen.
- Sicherstellung einer transparenten Kommunikation mit Eltern und Schüler*innen.
Vertretung erfolgt nach folgendem Stufenmodell, von der ersten zur letzten Möglichkeit:
- 1. Fachgerechte Vertretung durch Kolleg*innen.
- 2. Nutzung von Differenzierungsstunden, DAZ- und Förderstunden.
- 3. Wegfall von weniger vorrangigen Stunden (AG-Angebote, GU-Stunden nur in dringenden Fällen).
- 4. Zusammenlegung von Klassen bei Nachbarklassen.
- 5. Selbstständige Schülerarbeit (z. B. Wochenplanarbeit, Lernprogramme).
- 6. Anordnung von Mehrarbeit durch die Schulleitung (§ 69 Abs. 2 BbgSchulG).
## Besondere Regelungen
- In den Klassenstufen 1 und 2 wird auf Kontinuität geachtet; häufiger Lehrerwechsel ist zu vermeiden.
- Absolute Unterrichtsausfälle sind möglichst gerecht auf die Jahrgangsstufen zu verteilen.
- Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft wird in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt eine befristete Abordnung oder eine Vertretungslehrkraft über das Vertretungsbudget beantragt (§ 103 BbgSchulG).
- Eltern werden bei längerfristigem Unterrichtsausfall über die ergriffenen Maßnahmen schriftlich informiert.
Schlussbemerkung
Das Vertretungskonzept ist Teil der schulischen Qualitätsentwicklung und stellt sicher, dass auch in Vertretungssituationen eine verlässliche pädagogische Arbeit erfolgt. Es ist eng mit den Vorgaben des Brandenburgischen Schulgesetzes, der VV Schulbetrieb sowie der Grundschulverordnung verknüpft und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), insbesondere §§ 4, 63, 69, 103.
- Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb (VV Schulbetrieb, Stand 2024).
- Grundschulverordnung (GsV), insbesondere § 12.
- Bildungsserver Berlin-Brandenburg: Rahmenlehrpläne und Schulorganisation.
